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Rheinische Post: Ehe-Splitting ist kein Steuervorteil Kommentar VON MARTIN KESSLER

Geschrieben am 21-11-2008

Düsseldorf (ots) - Für Familienpolitiker sind die 30 Milliarden
Euro, die das steuerliche Splitting den Eheleuten bringt, eine
immerwährende Verlockung. So wollen jetzt SPD und Grüne dem
vermeintlichen Steuervorteil an den Kragen und zumindest für
höherverdienende Paare das Splitting begrenzen. So berechtigt das
Anliegen der Sozialdemokraten ist, mehr in die Kinderbetreuung zu
investieren: Die Kappung des Ehegattensplittings ist ein untauglicher
Weg. Die Regelung wurde eingeführt, weil die Ehe auch eine
Wirtschaftsgemeinschaft zum Nutzen beider Gatten ist und nicht
gegenüber Singles benachteiligt werden darf. Was passiert, wenn nun
ein Realsplitting mit einer Obergrenze von 15.000 Euro kommt? Der
weniger verdienende Gatte hätte nur einen Anspruch auf dieses Geld.
Passt das zu einer gleichberechtigten Ehe, in der Pflichten und
Rechte partnerschaftlich geteilt werden? Der Staat darf nicht Ehen
unterschiedlich besteuern, nur weil einer der beiden Partner mehr
verdient als der andere. Das Bundesverfassungsgericht, das über den
Schutz von Ehe und Familie wacht, wird deshalb eine substanzielle
Einschränkung des Ehegatten-Splittings nicht akzeptieren. Etwas
anderes wäre ein Familien-Splitting, das auch die Zahl der Kinder
berücksichtigt. Doch das kostet den Staat Milliarden an
Steuerausfällen.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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