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Vielen Feuerwehren droht durch Steuerpläne das Aus / DFV begrüßt Initiative der Innenministerkonferenz für die Feuerschutzsteuer

Geschrieben am 21-11-2008

Berlin (ots) - Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) sieht eine
Vielzahl Freiwilliger Feuerwehren vor dem Aus, wenn die
Föderalismuskommission II ihre Steuerpläne durchsetzt. Dieses
Szenario drohe, wenn die Einnahmen der Feuerschutzsteuer in Höhe von
rund 320 Millionen Euro künftig dem Bund und nicht mehr den Ländern
zufließen. Der DFV begrüßt und unterstützt daher den heutigen
Beschluss der Innenministerkonferenz, für den Erhalt und die
Zweckbindung der Feuerschutzsteuer zur Finanzierung des Brandschutzes
einzutreten.

"In der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer ist die
Feuerschutzsteuer durch gesetzliche Verankerung dem Brandschutz
zugeschrieben. Das gibt den Feuerwehren und ihren Trägern, den
Städten und Gemeinden, Planungssicherheit. Zuschüsse aus der Steuer
bilden die Grundlage für Investitionen in zeitgemäße Fahrzeuge und
Geräte", betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Die Föderalismuskommission II will die Verwaltungskompetenz für
die Versicherungsteuer unter Einbeziehung der Feuerschutzsteuer von
den Ländern auf den Bund übertragen. Damit stünden auch die Einnahmen
künftig dem Bund zu. Eine Kompensation ist nicht sicher. In jedem
Fall entfiele die Zweckbindung und damit die Koppelung der Zuschüsse
an die Höhe der Steuereinnahmen.

"Wer die Axt an die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer legt, der
entzieht den Kommunen jegliche Planungsgrundlage für Investitionen in
die Sicherheit. Das wiegt umso schwerer, weil Städte und Gemeinden
bereits einen Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe bei
ihren Feuerwehren beklagen", sagt Feuerwehr-Präsident Kröger. "Die
Verschiebung der Steuer bedroht zwangsläufig massiv die Existenz
mehrerer tausend Feuerwehren."

Der Spitzenverband der Feuerwehren, der 16 Landesfeuerwehrverbände
und zwei Bundesgruppen mit insgesamt mehr als 1,3 Millionen
Feuerwehrangehörigen vertritt, sieht sich durch die Initiative der
Innenministerkonferenz in seiner Einschätzung bestätigt.

Hintergrund Feuerschutzsteuer

Der Satz der Feuerschutzsteuer beträgt acht Prozent. Dieser Satz
wird bei Prämien aus der Feuerversicherung voll angewandt, bei der
Gebäude- und der Hausratversicherung anteilsmäßig. Das Aufkommen
betrug im vorigen Jahr 319.365.650 Euro. Die Einnahmen aus der
Feuerschutzsteuer werden von den Ländern verwaltet und von der
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nach einem im
Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die Bundesländer
aufgeteilt.

Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50093.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 030-28 88 48 822
Fax: 030-28 88 48 809
jacobs@dfv.org


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