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Wahlfrist bei Erbschaftsteuer verlängern

Geschrieben am 21-11-2008

Berlin (ots) - Eine Verlängerung der Entscheidungsfrist bei der
Erbschaftsteuer hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische
Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gefordert. "Unternehmen können in
bestimmten Fällen zwischen der alten Regelung und dem neuen Recht bei
der Erbschaftsteuer wählen. Dazu fehlen ihnen aber die nötigen
Informationen der Finanzverwaltung. Der Gesetzgeber sollte deshalb
die bisher geplante Frist zum 31. Dezember 2008 um mindestens sechs
Monate verlängern."

Zur Begründung wies der Mittelstandspräsident darauf hin, dass
derzeit noch niemand die genauen Bewertungsregeln kenne. "Gesetzgeber
und Verwaltung brauchen offenbar bis Ende des Jahres, um eine Lösung
zu präsentieren. Der Unternehmen soll dann eine Entscheidung in
wenigen Tagen treffen, im schlimmsten Fall zwischen Weihnachten und
Neujahr." Das könne weder Unternehmern noch Steuerberatern zugemutet
werden.

Nicht weniger problematisch sei es, dass sich Unternehmenserben
nach dem Erbschaftsteuerkompromiss zwischen der siebenjährigen
Variante mit einem Steuernachlass von 85 Prozent und der zehnjährigen
Behaltensfrist mit 100-prozentigem Abschlag entscheiden müssten.
Überdies werde ihnen vom Gesetzgeber eine verbindliche Vorhersage
über die Entwicklung der Lohnsumme abverlangt. "Das alles zeugt von
wenig Kenntnis der betrieblichen Praxis", so Ohoven.

Originaltext: BVMW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51921
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Pressekontakt:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmw.de
Web: www.bvmw.de


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