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Führende Verfassungsrechtler einig: Revidierter Entwurf zur Erbschaftsteuerreform verstößt wieder gegen das Grundgesetz

Geschrieben am 20-11-2008

Stuttgart (ots) - Der vorliegende Entwurf zur Reform der
Erbschaftsteuer wird einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe nicht standhalten. Insbesondere bei der sogenannten
"Verschonungsregel" sehen Prof. Dr. Paul Kirchhof (Institut für
Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg) und Prof. Dr.
Joachim Lang (Institut für Steuerrecht der Universität Köln) eine
verfassungsrechtliche Sollbruchstelle festgeschrieben. "Substanziell
hat sich wenig geändert", so Stefan Heidbreder, Geschäftsführer der
Stiftung Familienunternehmen. "Die uns vorgelegten Stellungnahmen
zeigen klar: Hier wird aus politischem Kalkül ein Gesetz durchgeboxt,
das demnächst wieder revidiert werden muss. Für Familienunternehmen,
die ihre Nachfolge regeln wollen, geht die jahrelange
Rechtsunsicherheit weiter!" Die Professoren Kirchhof und Lang hatten
den revidierten Gesetzentwurf, auf den sich die Koalition geeinigt
hat, einer erneuten Bewertung unterzogen.

In unvertretbarem Maße sieht Paul Kirchhof die im Grundgesetz
verankerte Berufsfreiheit (Art. 12 GG), Eigentümerfreiheit (Art. 14
Abs. 1 GG) und Unternehmerfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) durch die
Verknüpfung der Steuerentlastung an Haltefristen von 7 oder 10 Jahren
und der gleichzeitigen Festschreibung auf eine Mindestlohnsumme
beeinträchtigt: "Nur die gesetzlichen Bindungen, die sich daraus
ergebenden behördlichen Kontrollen sowie der normative Schatten auf
Unternehmerinitiative und Unternehmermut stellen Belastungen dar, die
unser Verfassungsrecht nicht hinnimmt", moniert der Heidelberger
Verfassungsrechtler und illustriert seine Bedenken mit einem
Beispiel, wie es in der Unternehmenspraxis möglich ist: " Die
Betriebsgebundenheit des Vermögens kann dazu führen, dass der
Unternehmer nach fünf Jahren von der Handarbeit auf die Arbeit mit
Computer oder Roboter umstellen muss. Dann hätte er gerade in der
Phase Steuern zu zahlen, in der er um des Betriebes willen einen
besonderen Kapitalbedarf hat." Die Folgen sind nicht nur für den
Einzelbetrieb verheerend, sondern auch volkswirtschaftlich.

Prof. Lang sieht mit dem revidierten Erbschaftsteuergesetz
Kollateralschäden auf den Staat zukommen, nämlich den Fiskalverlust:
"Die Minderung des Steuer- und Sozialabgabenaufkommens durch
Kapitalflucht, Abwanderung, Liquidation und Insolvenz von Unternehmen
sowie der Verlust von Arbeitsplätzen übersteigen das
erbschaftsteuerliche Nettoaufkommen."

"Angesichts der Bedenken, wie sie Paul Kirchhof und Joachim Lang
in ihrer Stellungnahme formulieren, ist es dringend erforderlich, das
Gesetz so zu fassen, dass es Bestand haben wird," so Heidbreder.
"Sollte das Bundesverfassungsgericht die Neufassung des
Erbschaftsteuergesetzes - dann bereits zum dritten Mal - als
verfassungswidrig beurteilen, so wäre dies für die deutschen
Familienunternehmen und die dahinter stehenden Arbeitsplätze
schlichtweg eine Katastrophe." Seit über drei Jahren arbeitet die
Regierung an einer Reform der Erbschaftsteuer. Eine erneute
Hängepartie ist aber nicht mehr vertretbar. Denn mehr noch als bei
anderen Gesetzen benötigen Familienunternehmen, immerhin rund 95
Prozent aller deutschen Unternehmen, insbesondere bei der
Erbschaftsteuer langfristige Rechtssicherheit, da sich der
Generationenübergang in Familienunternehmen in der Regel über viele
Jahre hinzieht.

Download des Textes unter www.familienunternehmen.de

Originaltext: Stiftung Familienunternehmen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61687
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61687.rss2

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Stiftung Familienunternehmen
Ismaninger Straße 56
D-81675 München
Telefon: +49 (0) 89/ 201 86 610
Telefax: +49 (0) 89/ 201 86 619
info@familienunternehmen.de
www.familienunternehmen.de

und
Richard Bachinger Öffentlichkeitsarbeit Nachf.
Maria Krenek
Falkensteiner Straße 77
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 955 275 16
m.krenek@bachinger-pr.de
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