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NABU stellt Studie "Gentechnikrecht und Naturschutzrecht" vor

Geschrieben am 19-11-2008

Berlin (ots) - Gentechnisch veränderter Mais der Sorte MON 810
kann nach wie vor in Naturschutzgebieten sowie in ihrer unmittelbaren
Umgebung angebaut werden. Gleichzeitig sollen gerade diese
Schutzgebiete möglichst unbeeinflusst von Störfaktoren und
ökologischen Risiken bleiben. Wenn Naturschutzverbände und die
zuständigen Behörden aber den Anbau von Genmais in solchen Gebieten
verbieten wollen, sehen sie sich einer verworrenen und komplizierten
Rechtssituation gegenüber.

Vor diesem Hintergrund hat der NABU heute in Berlin eine Studie zu
"Gentechnikrecht und Naturschutzrecht" vorgestellt und die Ergebnisse
mit Rechtsexperten und Politikern diskutiert. Die Studie wurde unter
Leitung von Felix Ekardt, Professor für europäisches Recht an der
Universität Bremen, erstellt. Sie gibt eine Übersicht über die
vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die
Gentechnik und zeigt die praktischen und rechtlichen Probleme sowie
Lösungsansätze. Betroffene Imker und Landwirte, Umweltverbände und
Naturschutzbehörden haben häufig keine Chance, überhaupt mit einer
Klage vor Gericht gehört zu werden, da die bestehende Gesetzeslage
eine Bürgerbeteiligung in Umweltbelangen nicht zulässt. Die Autoren
der Studie fordern daher die sofortige Umsetzung der sogenannten
Aarhus-Konvention, mit der die Rechte von Bürgern gestärkt werden
sollen. Deutschland sperrt sich seit Jahren gegen die Umsetzung
dieses völkerrechtlichen Vertrages.

Ferner fehlt eine unabhängige Forschung zu den Auswirkungen des
Genpflanzen-Anbaus auf Ökosysteme. Um klagen zu können, müssen solche
naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt werden - weder die
Industrie noch das Bundesforschungsministerium haben bislang zu
diesen Forschungsfragen ein schlüssiges Konzept erstellt.

"Der Gesetzgeber darf sich nicht länger vor der Aufgabe drücken,
Imkern einen verlässlichen Rechtsrahmen zu bieten. Allerdings können
die Bundesländer trotz der unklaren Rechtslage selber aktiv werden
und gentechnikfreie Zonen rund um Naturschutzgebiete ausweisen.
Bislang hat jedoch keine Behörde diese Möglichkeit genutzt", sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Die Studie wird im Dezember veröffentlicht. Eine Zusammenfassung
der Ergebnisse ist im Internet zu finden unter www.NABU.de

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel. 030-284984-1612, mobil
0172-5254198.


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