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Wasserpreisurteil: VKU mahnt Sorgfalt bei Unternehmensvergleich an

Geschrieben am 18-11-2008

Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen e.V., der über
700 kommunale Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland vertritt,
hat den heutigen Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M. zur
kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle mit Erstaunen zur Kenntnis
genommen. Das Gericht übertrage die im Energiebereich entwickelte
Rechtsprechung 1 : 1 auf die Wasserversorgung. Dies werde den
besonderen Versorgungsbedingungen im Wasserbereich, die durch sehr
unterschiedliche natürliche Voraussetzungen in den einzelnen Gebieten
geprägt seien, nicht gerecht. Das Urteil lasse viele Fragen offen.
Insbesondere gelte es zu klären, ob die gesamte Beweislast
tatsächlich auf das betroffene Unternehmen abgewälzt werden darf,
oder ob nicht auch die Kartellbehörde bereits in der Pflicht stehe,
sehr sorgfältig die Vergleichsunternehmen auszuwählen. "Im
Verbraucherinteresse liege nicht nur der niedrige Preis, sondern bei
unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, zähle vor allem
auch die weltweite Spitzenqualität und hohe Versorgungssicherheit",
betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Das solle
jeder beachten, der sich im Zusammenhang mit der kartellrechtlichen
Wasserpreiskontrolle den Verbraucherschutz auf die Fahnen schreibe.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
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Pressekontakt:
Wolfgang Prangenberg
Fon 0221/3770-206


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