| | | Geschrieben am 18-11-2008 ots.Audio: Gesund durch den Winter - und das rät die Apothekerin heute: Manche Arzneiformen wie Sprays oder Augentropfen sind erklärungsbedürftig
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 Berlin (ots) -
 
 - Querverweis: Audiomaterial ist unter
 http://www.presseportal.de/audio und
 http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
 
 Sie sind beispielsweise nicht so einfach zu schlucken wie
 Tabletten. Falsch angewendet können diese Medikamente sogar Schäden
 verursachen. Welche Arzneimittel besonders erklärungsbedürftig sind,
 und was Patienten bei der Anwendung beachten sollten - dazu unsere
 Reporterin Katrin Müller im Gespräch mit Apothekerin Ursula
 Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
 (ABDA).
 
 Korri-Talk mit O-Tönen:
 
 1. Was sind denn besonders erklärungsbedürftige Arzneimittel?
 
 Ja, da gibt es eine ganze Menge, wie zum Beispiel Sprays.
 Apothekerin Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher
 Apothekerverbände erklärt warum:
 
 (O-Ton 1):"Bei den Asthmasprays ist es relativ unterschiedlich,
 wie die einzelnen Präparate von den unterschiedlichen Herstellern
 angewendet werden." (6 Sek.)
 
 Ja, und weil eben nicht alle Asthmasprays gleich funktionieren,
 empfiehlt Ursula Sellerberg folgendes:
 
 (O-Ton 2): "Deshalb sollte man sich jedes Neugerät in der Apotheke
 demonstrieren lassen, dann ist man da sicher, dass man es auch
 richtig anwendet." (7 Sek.)
 
 Ähnlich erklärungsbedürftig wie Asthmasprays sind übrigens auch
 Arzneimittel wie Augentropfen oder Wirkstoffpflaster gegen
 Reiseübelkeit oder Wechseljahresbeschwerden.
 
 2. Und was kann man bei der Anwendung von Augentropfen falsch
 machen - die müssen doch einfach nur in's Auge geträufelt werden?
 
 Ja, das dachte ich auch erst, und ich habe mir bei geröteten oder
 trockenen Augen auch schon mal selbst Augentropfen dann einfach in's
 Auge geträufelt. Apothekerin Sellerberg rät aber, sich die richtige
 Anwendung vorher einmal in der Apotheke demonstrieren zu lassen:
 
 (O-Ton 3): "Da gibt's ganz viele Fehlermöglichkeiten. Zum Beispiel
 sollte dieser kleine Tropfer das Auge nicht berühren, und wenn man
 die Augentropfen einmal geöffnet hat, dann sollte man die nach vier
 Wochen spätestens wegwerfen, weil die nicht so lange haltbar sind."
 (12 Sek.)
 
 Also, selbst wenn die Augentropfen rezeptfrei sind, sollten wir
 uns die richtige Anwendung trotzdem vorher vom Apotheker zeigen
 lassen.
 Und übrigens, die Augentropfen vor Gebrauch immer erst auf
 Körpertemperatur anwärmen - zum Beispiel in der Hosentasche.
 
 3. Und wie sieht es bei Wirkstoffpflastern aus - die müssen doch
 nur auf die Haut geklebt werden?
 
 Ja im Prinzip schon, aber kurz vorweg: Ein Wirkstoffpflaster ist
 nicht dasselbe wie ein Pflaster, das wir uns beispielweise auf eine
 Schnittwunde kleben. So genannte Wirkstoffpflaster helfen nämlich je
 nach Zusammensetzung dann zum Beispiel gegen starke Schmerzen,
 Reiseübelkeit, Herzerkrankungen oder Wechseljahresbeschwerden. Dabei
 gelangt der Wirkstoff über die Haut ins Blut - und wenn man diese
 Pflaster falsch anwendet, kann das richtig gefährlich werden, sagt
 jedenfalls Apothekerin Sellerberg:
 
 (O-Ton 4): "Wenn Sie zum Beispiel ein Schmerzpflaster nehmen und
 das zerschneiden, weil Sie sich denken, ich brauche nur die halbe
 Dosis, dann können Sie daran sogar sterben." (8 Sek.)
 
 Also, auch vor der Anwendung von Wirkstoffpflastern im
 Zweifelsfall lieber den Arzt oder Apotheker fragen.
 
 ACHTUNG REDAKTIONEN:
 
 Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
 um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
 an desk@newsaktuell.de.
 
 Originaltext:         ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2
 
 Pressekontakt:
 Dr. Ursula Sellerberg
 Stellv. Pressesprecherin
 ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
 
 Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
 Tel.: 030 / 40 00 4-134, Fax: -133
 Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
 
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