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Fischbach: Zum Schutz der Ehe gehört auch das Ehegattensplitting

Geschrieben am 14-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der wieder erhobenen Forderung, das
Ehegattensplitting abzuschaffen, erklärt die Beauftragte für Kirchen
und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach MdB:

Die Ehe ist als Lebensform weiterhin Ausdruck einer bewussten
Entscheidung, in einer dauerhaften Partnerschaft leben zu wollen und
eine Verantwortungsgemeinschaft zu begründen, die, wie wir alle
wissen, eine entscheidende Grundlage für die Gründung einer Familie
ist. Es gibt ein gesamtgesellschaftliches Interesse, die Ehe als
Rechtsinstitut im Sinne des Grundgesetzes zu erhalten (Art. 6 Abs. 1
GG).

Die Ehe hat aufgrund der Weitergabe des Lebens nach wie vor eine
herausgehobene gesellschaftliche Stellung, wie die Daten des
Statistischen Bundesamtes belegen. 80 Prozent der Kinder werden in
den alten Bundesländern nach wie vor ehelich geboren, in den neuen
Ländern sind es 50 Prozent, wobei zwischen 30 und 50 Prozent der
unehelichen Geburten durch eine Eheschließung der Eltern nachträglich
legitimiert werden. Die Koppelung zwischen Ehe und Familie existiert
nach wie vor.

Das Argument, dass zwei gut verdienende Ehepartner durch das
Ehegattensplitting über Gebühr steuerlich bevorzugt würden, stimmt
nicht, denn sobald sich die Einkommen beider Partner angleichen,
nimmt der Splittingvorteil ab. Richtig hingegen ist, dass vom
Ehegattensplitting überwiegend Alleinverdiener-Ehepaare mit mittlerem
Einkommen in der mittleren Altersgruppe mit Kindern profitieren. Vom
rechnerischen Splittingvolumen entfallen etwa 2/3, d.h. ca. 14,5 Mrd.
Euro auf Ehepaare mit Kindern (Quelle: Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung). Die erhofften Einsparungen bei der Abschaffung
des Splittings gingen auf Kosten der Familien mit Kindern selbst.

Eine vermeintliche Diskriminierung der Frau liegt durch das
Ehegattensplitting nicht vor, denn die Veranlagung ist nicht
geschlechtsspezifisch gebunden. Das Problem liegt wohl eher in der
Berufswelt, in der die Frauen nach wie vor benachteiligt werden.
Das Ehegattensplitting ist keine Subvention. Das hat das
Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt. Das
Ehegattensplitting ist ein steuerrechtlicher Aspekt, der dem
Schutzgebotes der Ehe als Verantwortungsgemeinschaft in unserem
Grundgesetz gerecht wird und zudem der gebotenen staatlichen
Zurückhaltung im Privatleben entspricht.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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