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Börnsen/Mißfelder/Bär: Neues Filmförderungsgesetz macht den deutschen Film für die nächsten Jahre fit

Geschrieben am 14-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung der Novelle des
Filmförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der kultur-
und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständigen Berichterstatter,
Philipp Mißfelder MdB und Dorothee Bär MdB:

Das neue Filmförderungsgesetz ist das Ergebnis einer ausgewogenen
Betrachtung zwischen kulturellem Anspruch und wirtschaftlichen
Notwendigkeiten. Wir haben dabei mit dem Filmförderungsgesetz die
richtige Antwort auf die Herausforderungen, vor denen die deutsche
Filmwirtschaft in den nächsten Jahren stehen wird, gefunden.

Nach über einem Jahr intensiver Beratungen hat der Deutsche
Bundestag das neue Filmförderungsgesetz in 2. und 3. Lesung
beschlossen. Das neue Gesetz ist das Ergebnis eines sehr langen
intensiven Beratungsprozesses, bei dem unter der Leitung von
Kulturstaatsminister Bernd Neumann alle Beteiligten in einem breit
angelegten Prozess einbezogen worden sind. Das neue
Filmförderungsgesetz ist für alle ein Gewinn von den Produzenten,
über die Verleiher und Kinobetreiber bis hin zu den Autoren,
Regisseuren und Schauspielern, ohne deren kreative Leistung kein Film
entstehen kann. Dass dieses neue Filmförderungsgesetz auf so breite
Zustimmung trifft, ist nicht zuletzt das Verdienst aller, die mit
viel Engagement und Hingabe zum deutschen Film daran gearbeitet
haben. Das gilt auch für die politischen Mitwettbewerber.

Im Gesetzgebungsverfahren konnten dabei noch einige Änderungen
durchgesetzt werden, von denen exemplarisch die Rücksichtnahme auf
die wirtschaftliche Situation der Kinobetreiber durch Anwendung des
Nettomaßstabs bei der Beitragsberechnung zu nennen ist. Gerade
angesichts der Herausforderung der Digitalisierung der Kinos in den
nächsten Jahren ist dies das richtige Signal. Außerdem haben wir die
Verwertungskette unter besonderem Einbezug der Videowirtschaft,
Video-on-Demand sowie der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender
flexibilisiert, weil erst die unterschiedlichen Verwertungsstufen die
Filmfinanzierung realisierbar machen. Die Filmförderanstalt in Berlin
konnte gestärkt, der Verwaltungsrat als "Filmparlament" noch genauer
strukturiert werden.

Das neue Filmförderungsgesetz ist auf der Höhe der Zeit. Es stärkt
den Solidargedanken und macht Mut, weiter an dem anspruchsvollen Ziel
zu arbeiten, dass zukünftig jeder dritte Film in unseren Kinos aus
deutscher Produktion stammt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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