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Länder sind gegen Antidiskriminierungsgesetz am Ball

Geschrieben am 14-06-2006

Berlin (ots) - Zur bevorstehenden Beratung des
Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat erklärt der Präsident des
Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:

"Zur Schadensbegrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz sind jetzt
die Länder am Ball. Sie sollten ihre Macht im Bundesrat nutzen, um
notfalls über den Vermittlungsausschuss Korrekturen am vorliegenden
Gesetzentwurf zu erreichen.

Die Bundesregierung ist mit ihrem Entwurf ohne Not weit über die
Vorgaben der EU hinausgegangen. Das Ergebnis ist ein bürokratisches
Regelwerk, das den Unternehmen zusätzliche Kosten aufbürdet und eine
Klageflut auslösen dürfte.

Aus diesem Grund ist ein eigenes Klagerecht für Betriebsräte und
Gewerkschaften bei vorgeblichen Diskriminierungen im Betrieb
abzulehnen. Ebenso dürfen Antidiskriminierungsverbände keine
Prozessvertretungsbefugnis erhalten. Der Gesetzgeber müsste
eigentlich aus den Erfahrungen mit so genannten Abmahnvereinen
gelernt haben.

Es scheint zudem fraglich, ob es der geplanten
Antidiskriminierungsstelle nebst Beirat beim Bundesjustizministerium
wirklich bedarf. Beim Antidiskriminierungsgesetz kann die Große
Koalition ihren Willen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse unter
Beweis stellen."


Originaltext: BVMW
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51921
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51921.rss2

Pressekontakt:

BVMW Presse, Eberhard Vogt,
Tel.: 030 / 53 32 06 20,
E-Mail: presse@bvmwonline.de


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