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Bleser/Klöckner: Guter Tag für deutschen Weinbau

Geschrieben am 13-11-2008

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur
Änderung des Weingesetzes durch den Deutschen Bundestag erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB
und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:

Das im Dezember 2007 in Brüssel verabschiedete Kompromisspaket zur
Reform der europäischen Weinmarktordnung kann nun endlich auch
national umgesetzt werden. Der Bundestag hat der Änderung des
Weingesetzes heute zugestimmt. Der Bundesrat wird noch im Dezember
abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

Die neuen EU-Regelungen für den Weinsektor sehen die Schaffung
eines nationalen Finanzrahmens für die Mitgliedstaaten und die
Durchführung von nationalen Stützungsmaßnahmen vor. Den deutschen
Winzerinnen und Winzern stehen aus der Reform der Weinmarktordnung im
Wirtschaftsjahr 2008/09 insgesamt 23 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem
heute verabschiedeten Gesetz wird der rechtliche Rahmen für die
Durchführung des Stützungsprogramms in Deutschland geschaffen.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören u.a. die Umstrukturierung
von Rebflächen, die Förderungen von Investitionen, z.B. in der
Kellerwirtschaft und die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten. Im
Gesetz ist festgelegt, dass für die auf Bundesebene durchzuführenden
Maßnahmen insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen sind: 1 Mio. Euro für die
zentrale Absatzförderung und - einmalig für das laufende
Wirtschaftsjahr - 4 Mio. Euro für die Beihilfe beim Rektifizierten
Traubenmostkonzentrat (RTK). Die übrigen 18 Mio. Euro werden je nach
Rebflächenanteil an die Bundesländer verteilt, die am nationalen
Stützungsprogramm teilnehmen.

Nun kommt es auf eine zügige Fertigstellung der Programme durch
die Bundesländer an, damit die bereit gestellten Gelder auch im Sinne
der Winzerinnen und Winzer eingesetzt werden können. Sollte in einem
Bundesland durch eine hohe Zahl gestellter Anträge ein Mehrbedarf
entstehen, können Mittel aus einem anderen Bundesland, das seine
Mittel nicht ausgeschöpft hat, übertragen werden.

Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für das
nationale Stützungsprogramm können nun Investitionen in
Verbesserungen der Strukturen oder der Marktchancen des deutschen
Weinbaus vorgenommen werden. Damit wird nach langen Verhandlungen das
Ziel der Reform der EU-Weinmarktordnung erreicht, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinwirtschaft insgesamt zu
verbessern. Vor allem wird aber die deutsche Weinkultur auch für die
Zukunft gesichert.

Dank der CDU/CSU ist heute ein guter Tag für den deutschen
Weinbau!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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