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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum neuen BKA-Gesetz:

Geschrieben am 12-11-2008

Bielefeld (ots) - Regt es Sie auch auf, wenn Politiker auf unsere
Kosten Lustreisen unternehmen? Wenn ein Konzern seinen Betriebsrat
mit Bordellbesuchen besticht? Oder wenn der Acker eines Ratsherrn
über Nacht zum Bauland wird?
Dass solche Skandale und Skandälchen überhaupt bekannt werden, ist
Insidern zu verdanken, die sich an einen Journalisten wenden. Wohl
wissend, dass der ihren Namen nie preisgeben wird. Denn dieses
sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht wird Reportern im Paragraphen 53
der Strafprozessordnung garantiert.
Mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes hat der Bundestag gestern der
Presse einen Stich in den Rücken versetzt. Denn nun können
Journalisten im schlimmsten Fall sogar in Beugehaft genommen werden,
damit sie ihre Informanten verraten. Zugegeben: Einen Anspruch auf
Auskunft hat das BKA auf Grund des neuen Gesetzes nur, wenn es
Straftaten aus dem Terrorbereich verhindern oder aufklären will. Aber
immerhin: Einen Fuß hat die Polizei jetzt in der Tür der
Redaktionsetage.
Der Informantenschutz steht in der Strafprozessordnung, damit die
Presse ihre Wächterfunktion wahrnehmen und Missstände aufdecken kann.
Das Bundesverfassungsgericht, das sich mit dem BKA-Gesetz
beschäftigen wird, sollte deshalb die Aushöhlung des
Informantenschutzes, wie sie gestern beschlossen worden ist, schnell
wieder rückgängig machen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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