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Bundestag schränkt Pressefreiheit weiter ein

Geschrieben am 12-11-2008

Berlin (ots) -

Sperrfrist: 12.11.2008 17:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.

Große Koalition beschließt BKA-Gesetz / Weitgehende Befugnisse des
Bundeskriminalamtes zur Überwachung auch von Journalisten und
potenziellen Informanten

Die deutschen Zeitschriftenverleger kritisieren das heute vom
Deutschen Bundestag auf den Weg gebrachte BKA-Gesetz. "Das ist ein
weiterer Schritt zu mehr Staat und weniger Freiheit", erklärt ein
Sprecher des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Das BKA
wird in den uferlosen Bereich polizeilicher Gefahrenabwehr mit
äußerst weitgehenden Eingriffsbefugnissen zur Überwachung auch von
Journalisten expandieren. Die zuletzt durch die
Vorratsdatenspeicherung potenzierte Abschreckung potenzieller
Informanten wird weiter intensiviert.

Wie schon bei der Novelle der Ermittlungsmaßnahmen zur
Strafverfolgung enthält das Gesetz keinerlei spürbaren Schutz des
Vertrauensverhältnisses zwischen Informant und Presse. Während die
Abgeordneten sich selbst von der Überwachung ausnehmen, solange sie
nicht polizeilich verantwortlich sind, werden Journalisten auch ohne
jede Verantwortung für die jeweilige Gefahr überwacht. Letztlich
bleibt es einer einfachen Verhältnismäßigkeitsprüfung überlassen, ob
Telefongespräche mit Journalisten abgehört, der E-Mail-Verkehr
aufgezeichnet, die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationskontakte
der vergangenen sechs Monate durchforstet oder gar Festplatten in
Redaktionen im Wege der Online-Durchsuchung unbemerkt kopiert werden.

Von besonderer Brisanz sind auch die Ausnahmen von der Pflicht,
die überwachten Bürger wenigstens im Nachhinein über das staatliche
Eindringen in ihre Vertrauenssphäre zu informieren. Der heimliche
Zugriff des Staates auf die vertrauliche Kommunikation der Bürger ist
ohnehin eine der problematischsten Freiheitsverkürzungen; bleibt auch
noch die Tatsache des Zugriffs auf Dauer geheim, wird jeglicher
individuelle Rechtsschutz verweigert und der Überwachte zum
vorsätzlich unwissend gehaltenen Objekt staatlicher Kontrolle. Wieder
bleibt nur die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht den
journalistischen Quellenschutz stärken werde, erklärte der VDZ.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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