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Neues Deutschland: zum BGH-Urteil über Wettbewerb auf dem Strommarkt

Geschrieben am 11-11-2008

Berlin (ots) - Es ist juristischer Teilerfolg für mehr Wettbewerb
auf dem deutschen Strommarkt und gegen die kräftig überhöhten Preise,
was der BGH höchstrichterlich entschieden hat. Nicht mehr, aber auch
nicht weniger. Die Versorger E.on und RWE dürfen ihren Einfluss auf
die unzähligen kleinen Stadtwerke nicht weiter vergrößern. Aber dass
sie in ihren abgesteckten Regionen nach wie vor die Versorgung mit
Strom - angefangen von der Produktion, dem Transport und
Zwischenhandel bis hin zur Steckdose - weiter dominieren, daran hat
sich über Nacht nichts geändert.
Dies steht aber auch gar nicht in der Macht von Justiz und
Kartellamt. Dafür müsste sich die Politik ernsthaft Gedanken über
Konsequenzen aus dem Urteil machen. Die Kommunen sollten aufhören,
aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus ihr Tafelsilber dem
Duopol E.on und RWE zum Fraß vorwerfen. Und der Bund darf nicht
weiter die deutschen Großkonzerne dabei unterstützen, zu mächtigen
Global Player zu expandieren. Ein erster wichtiger Schritt dabei wäre
die Verstaatlichung der Stromnetze, von denen sich die Energieriesen
auf Druck der EU ohnehin trennen wollen. Ein zweiter wäre der Stopp
des Neubaus von Kohlekraftwerken. Die Nutzung fossiler Energieträger
ist nicht nur schädlich fürs Klima, sondern macht auch
zentralistische Strukturen bei Energieproduktion und -handel
notwendig.
Die Justiz hat eine Steilvorlage für eine echte Energiewende gegeben
- doch wer nutzt sie?

Originaltext: Neues Deutschland
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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