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Das BKA-Gesetz im Bundestag: Pressefreiheit bedroht

Geschrieben am 10-11-2008

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor den Folgen
für die Pressefreiheit, wenn das BKA-Gesetz in der derzeitigen
Fassung am Mittwoch im Bundestag beschlossen wird. "Der Entwurf des
"Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
durch das Bundeskriminalamt" beschneidet das Recht von
Journalistinnen und Journalisten, vertraulich zu recherchieren.
Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das
Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet", sagt Elke Schäfter,
ROG-Geschäftsführerin.

Auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs könnten die
E-Mail-Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten überwacht,
Telefonate abgehört und Online-Durchsuchungen angeordnet werden.
Zudem kann das BKA von Medienmitarbeitern verlangen, ihr
Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von
Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume.

"Die Regelung schränkt das bisherige Zeugnisverweigerungsrecht von
Journalistinnen und Journalisten ein und hebelt den Informantenschutz
aus: Medienmitarbeiter dürfen nicht gezwungen werden, ihre Recherchen
und ihre Quellen offen zu legen. Der Schutz von Informanten gehört zu
den Voraussetzungen für einen kritischen, investigativen
Journalismus. Er ist in dem geplanten Gesetz nicht mehr garantiert",
kritisiert die ROG-Geschäftsführerin.

Insbesondere § 20u des Gesetzesentwurfs, der den "Schutz
zeugnisverweigerungsberechtigter Personen" regelt, sei fragwürdig.
Journalistinnen und Journalisten sollten genau wie Seelsorger,
Strafverteidiger und Abgeordnete nach § 20 Abs. 1 von
Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen werden können. Sie müssten denselben
Schutz wie die genannten Gruppen von Berufsgeheimnisträgern genießen,
fordert ROG. Die seit Beginn des Jahres in § 160a der
Strafprozessordnung (StPO) festgeschriebene Einteilung der
Berufsgeheimnisträger in zwei Klassen muss wieder aufgehoben werden.

Die Ermittlungen könnten zwar nach § 20u Abs. 2 nach einer
Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterlassen oder beschränkt
werden. Die Beurteilung übernimmt dabei allerdings das BKA selbst.
Die Kriterien - das "öffentliche Interesse" an den von der konkreten
Person wahrgenommenen Aufgaben sowie das "Interesse an der
Geheimhaltung der anvertrauten Tatsachen" - sind so weit gefasst,
dass bei einer Abwägung die journalistischen Interessen leicht den
Ermittlungsabsichten des BKA unterliegen könnten. Das gilt
insbesondere für Fälle, in denen Journalisten zum Thema Terrorismus
recherchieren.

In der aktuellen "Rangliste der Pressefreiheit 2008" von ROG steht
Deutschland auf Rang 20. Negativ ins Gewicht bei der Bewertung der
Lage der Medienfreiheit fiel unter anderem der Entwurf des
BKA-Gesetzes. ROG appelliert an den Deutschen Bundestag, dem Gesetz
die Zustimmung zu verweigern. "Wenn der Bundestag der Novelle
zustimmt, wäre das ein falsches Signal: Statt sich als Vorreiter für
ein unbeschränktes Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu
präsentieren, höhlt die Regierung Grundfreiheiten im Namen der
Terrorabwehr aus", erklärt Elke Schäfter.

Originaltext: Reporter ohne Grenzen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51548
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51548.rss2

Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Anja Viohl
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
Tel.: 030/615 85 85


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