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Tatort Leopold Museum: Israelitische Kultusgemeinde macht am 70. Jahrestag der Reichspogromnacht auf österreichisches Raubkunst-Dilemma aufmerksam

Geschrieben am 09-11-2008

Wien (ots) - Mit einer politischen Aktion machte die Israelitische
Kultusgemeinde Wien (IKG) heute um 11.00 Uhr vor dem Leopold Museum
auf das Raubkunst-Dilemma der gleichnamigen Privatstiftung
aufmerksam. Absperrbänder mit der Aufschrift "RAUBKUNST TATORT"
versperrten kurzfristig den Zutritt zum Museum. Plakate mit den zur
Debatte stehenden Kunstwerken fordern in Anlehnung an offizielle
Fahndungsposter auf, die Restitution zu unterstützen. Sie werden
unter anderem an Sicherheits- und Justizbehörden versandt.

Seit dem Beschluss des Kunstrückgabegesetzes 1998 bemüht sich die
IKG darum, dass die rechtmäßigen EigentümerInnen ihre Kunstwerke aus
der Sammlung Leopold zurückerhalten. Die Bilder von Künstlern wie
Schiele, Klimt oder Egger-Lienz wurden während des NS-Regimes
entzogen und dann von der Republik Österreich mit öffentlichen
Geldern für die Privatstiftung erworben. Sammler Rudolf Leopold
argumentiert, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes nur für
Bundesmuseen und Sammlungen gelten können, nicht jedoch für
Privatstiftungen. RechtsexpertInnen, die von der IKG zu Rate gezogen
wurden, widersprechen.

Anlass für die Diskussion über Raubkunst in österreichischen
Museen und Sammlungen war die Beschlagnahmung zweier Egon
Schiele-Bilder aus der Sammlung Leopold 1998 nach einer Ausstellung
im New Yorker Museum of Modern Art. Seit Herbst 1998 gibt es in
Österreich ein Kunstrückgabegesetz. Es regelt die Rückgabe von
Raubkunst aus der NS-Zeit durch die zuständigen MinisterInnen der
Bundesregierung an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren
RechtsnachfolgerInnen. Die Sammlung Leopold befindet sich als
Privatstiftung in einer rechtlichen Grauzone und hat bisher nicht auf
Restitutionsansprüche reagiert. Es stimmt zwar, dass die Regelungen
des Kunstrückgabegesetzes sich nur auf Bundesmuseen und Sammlungen
beziehen. Eine Bestimmung, die Privaten die Rückgabe von Raubkunst
verbietet, enthält das Gesetz jedoch nicht.

Zum zehnjährigen Jubiläum der Beschlagnahmung in New York und am
Beginn des Gedenkjahres 2008 hat die IKG ein Rechtsgutachten des
renommierten Verfassungsexperten Walter Berka vorgelegt, das
klarstellt, das Leopold Museum habe zwar die Rechtsform einer
Privatstiftung, die Stiftung wurde jedoch "vom Bund maßgeblich
finanziert, er beherrscht sie in organisatorischer Hinsicht und
allfällige Vermögenseinbußen treffen letztlich den Bund als den durch
die Stiftung Letztbegünstigten." Aus verfassungsrechtlicher Sicht
gibt es somit keine Bedenken, das Kunstrückgabegesetz auf die Leopold
Museum Privatstiftung auszudehnen. Unter den Privatstiftungen hat sie
eine Sonderstellung, da öffentliche Gelder den Erwerb der Sammlung,
den Bau des Gebäudes und die Aufrechterhaltung des Betriebes
erlaubten und immer noch ermöglichen.

Wolfgang Zinggl, Abgeordneter zum Nationalrat, fasste die Rolle
des Bundes treffend zusammen: "Die Tatsache, dass die Leopoldstiftung
eine Privatstiftung ist, entlässt die Republik Österreich nicht aus
ihrer Verantwortung. Immerhin subventioniert sie das Museum 2008 mit
3,7 Millionen Euro, stellt die Hälfte des Stiftungsvorstandes und
stellt das Museumsgebäude zur Verfügung. Das gierige
Nicht-loslassen-Können unrechtmäßig erworbenen Eigentums ist dem
Stiftungszweck der Sammlung wenig zuträglich."

Im März 2008 richtete Bundeskulturministerin Claudia Schmied zur
Lösungsfindung in der "Causa Leopold" eine "Ad-hoc-Arbeitsgruppe"
ein. Die Kommission kam laut Medienberichten vom 20. Oktober 2008 zu
dem Schluss, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei.
Bundesministerin Schmied setzt auf die Kooperationsbereitschaft des
Stiftungsvorstandes und rechnet mit der freiwilligen Rückgabe von
Raubkunst.

"Leopold weiß ganz genau, wem welches Bild gehört und wann es von
wem gestohlen wurde", gibt Ariel Muzicant, Präsident der
Israelitischen Kultusgemeinde Wien zu bedenken.

Weitere Informationen, Bilder und Video: www.raubkunst.at

Rückfragehinweis:
Israelitische Kultusgemeinde Wien
Erika Jakubovits
Seitenstettengasse 4, 1010 Wien
Tel. +43 1 53 104 102
mailto:e.jakubovits@ikg-wien.at

Originaltext: Israelitische Kultusgemeinde
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73506.rss2


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