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LVZ: Prinzip Durchmogeln beim BKA-Gesetz

Geschrieben am 06-11-2008

Leipzig (ots) - Von Dieter Wonka
Das BKA-Gesetz ist eine Bringeschuld der Politik. Sollte es zu dessen
endgültiger Verabschiedung kommen, dann ist dies gut für die Bürger.
Sie hätten endlich die Gewähr dafür, dass sauber aber gründlich all
das getan wird, was notwendig ist, um der Gefährdung durch brutale
Terroristen oder verrückte Spinner in ideologischer Mission
vielleicht noch rechtzeitig Herr zu werden.
Stutzig macht, dass erneut das alte Verfahren eingeschlagen wird. In
Hinterstübchen einigen sich Koalitionsexperten. Im Parlament wissen
wenige alles, manche ein wenig und viele nichts. Trotz bestehender
großer Koalition ist erneut die Umsetzung im Bundestag und im
Bundesrat sowie der Tüv-Stempel durch das Bundesverfassungsgericht
äußerst fraglich. Die neuerliche Eilentscheidung der Karlsruher
Richter zur Vorratsdatenspeicherung zeigt, dass das oberste Gericht
seiner Schutzfunktion unbeirrt nachgeht.
Jetzt versucht man sich schon wieder im Durchmogeln. Das ist schlecht
für das Ansehen der Politik und nicht gut für den Schutz der
Privatsphäre und für einige sich im Visier der Fahnder befindende
Berufsgruppen, wie zum Beispiel die der manchmal gut informierten
Journalisten.
Unter dem ehrenwerten Mantel der Terror-Abwehr sollen privateste
Dinge polizeiöffentlich gemacht werden. Das hätte der schwerreichen
und anlehnungsbedürftigen Susanne Klatten wohl auch nicht geholfen,
den Avancen ihres Gigolos zu entgehen. Ob es eine echte Terrorgefahr
im Vollzug verhindert hätte, wird von Experten bezweifelt. Die
aufwändigste Ausspäh-Technik samt verordneter Sicherheitssperre macht
viele der theoretisch denkbaren Methoden für die Praxis untauglich.
Zwischen viel Nützlichem zur Terrorabwehr sind es wie immer die
bewusst nebulös gebliebenen Rund-um-Zugriffsmöglichkeiten, die
misstrauisch machen. Bei "Gefahr im Verzuge" kann ohne viel
Federlesens gewanzt, gefilmt und online durchsucht werden, für drei
Tage auch ohne richterliche Sondererlaubnis. Dabei ist die Formel der
gefährlichen Eilbedürftigkeit nicht nur in Krimis, sondern auch im
polizeilichen Alltag längst zum viel genutzten Schlüssel hinein in
sämtliche Privatbereiche geworden. Eine zwölfjährige Erprobungszeit
macht erst recht stutzig. Ein solches Langzeit-Experiment mit
Bundes-Trojanern und Co. soll offenkundig einlullend auf die Bürger
wirken. Denn die sind, nicht grundlos, zurzeit höchst sensibilisiert,
was heimliche Beobachtungen angeht. Auch dieses BKA-Gesetz wird
deshalb nur ein Versuch bleiben. Es fehlt - mindestens - an der
notwendigen Transparenz.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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