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Vorratsdatenspeicherung: BDZV begrüßt Klarstellung durch Bundesverfassungsgericht

Geschrieben am 06-11-2008

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin die einstweilige Anordnung des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als eine
weitere "dringend notwendige Klarstellung" begrüßt.

Das Karlsruher Gericht hat mit dem heutigen Spruch seine
Entscheidung vom März 2008 erweitert und bis zu einer endgültigen
Entscheidung die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten zum Zweck
der Gefahrenabwehr an die Polizei ebenfalls eingeschränkt. So dürfen
die Daten nur dann von Telekom-Unternehmen herausgegeben werden, wenn
dadurch eine "dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder für Leib,
Leben und Freiheit einer Person abgewehrt" werden soll oder wenn es
um die Sicherheit des Staates geht.

Angesichts dieser Entscheidung des Obersten Gerichts sollte,
forderte der BDZV, der Bundestag auch das gestern von der
Regierungs-Koalition beschlossene so genannte BKA-Gesetz noch einmal
auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfen. Der BDZV hatte die im
BKA-Gesetz vorgesehenen Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung
privater Computer als "schweren Affront gegen die Presse" kritisiert.
Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung
- insbesondere der Terrorismusabwehr - seien die Zeitungsverleger
sehr besorgt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offenkundig
nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Diesen Bedenken habe nun
das Bundesverfassungsgericht mit seiner neuerlichen Entscheidung zur
Vorratsdatenspeicherung offensichtlich einmal mehr Rechnung getragen.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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