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BVR zum Steuerbürokratieabbaugesetz: Banken von Lasten der Steuerbürokratie befreien

Geschrieben am 04-11-2008

Berlin (ots) - Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, begrüßt
ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, das Besteuerungsverfahren zu
vereinfachen und zu entbürokratisieren. Fröhlich: "Das Ziel des
Bürokratieabbaus darf sich aber nicht in dem Ersatz papierbasierter
Abläufe durch elektronische Kommunikation erschöpfen. Noch immer
sieht das Besteuerungsverfahren zu starre Regelungen vor." Am
morgigen Mittwoch berät der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
über den Regierungsentwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes.

Bürokratiekosten aus den der Kreditwirtschaft auferlegten
Informationspflichten machten jährlich rund 4700 Euro je Mitarbeiter
aus. Die Kosten aus der Umsetzung der Abgeltungsteuer seien darin
noch nicht einmal enthalten.

Der Entwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes sieht vor allem den
vermehrten Einsatz elektronischer Medien im Besteuerungsverfahren
vor. So sollen buchführungspflichtige Steuerpflichtige ab 2011 die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Finanzverwaltung auf
elektronischem Wege übermitteln. Fröhlich begrüßte, dass der
Gesetzentwurf in der jetzigen Form keine Verpflichtung zur Erstellung
und Übermittlung einer Steuerbilanz mehr enthalte: Wie bisher ist es
ausreichend, die Handelsbilanz durch Zusätze und Anmerkungen an die
steuerlichen Vorschriften anzupassen.

Auch die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und
Gewerbesteuererklärungen sollen ab dem Veranlagungsjahr 2011
grundsätzlich in elektronischer Form eingereicht werden. Die
Steuererklärungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden. Die elektronische Übermittlung setzt eine
Standardisierung der Angaben und daher eine kostenintensive
Systemanpassung bei den Unternehmen voraus. Nach Auffassung des BVR
sollte daher keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung vorgesehen
werden, sondern dies für eine Übergangszeit der Entscheidung des
Unternehmens überlassen bleiben. Darüber hinaus muss der Gesetzgeber
allgemein die Voraussetzungen dafür schaffen, neben der
qualifizierten elektronischen Signatur auch andere sichere und
praxistaugliche Verfahren für die Übermittlung steuerlich relevanter
Dokumente an die Finanzverwaltung oder Dritte zuzulassen.

Vor allem das Kontenabrufverfahren biete Potential für eine
Entbürokratisierung, so Fröhlich. Über dessen ursprüngliche
Zielsetzung der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Zwecke hinaus sei das
Verfahren stetig für steuerliche aber auch außersteuerliche Zwecke
ausgeweitet worden. Zunächst als Verfahren ursprünglich allein für
die Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche konzipiert, habe sich
das Kontenabrufverfahren inzwischen zu einem routinemäßig
eingesetzten Ermittlungsinstrument der Strafverfolgungs-, Steuer- und
Sozialbehörden entwickelt.

So habe die Zahl der Abrufe im Jahr 2007 bei insgesamt 121.309
Abfragen gelegen. Der ganz überwiegende Anteil der Abfragen habe aber
keinen bankaufsichtlichen Hintergrund gehabt, sondern sei durch
Strafverfolgungs-, Sozial- und Finanzbehörden veranlasst worden.
Weniger als 500 Abfragen, also unter 0,4 Prozent, hätten
bankaufsichtlichen Zwecken gedient. Soll das Verfahren in diesem
Umfang für nicht bankaufsichtliche Zwecke aufrecht erhalten werden,
müsste durch eine angemessene Entschädigung der alleinigen
Kostentragung durch die Kreditwirtschaft Rechnung getragen werden.

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 20
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de


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