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VDZ drängt Politik, von weiteren Verschlechterungen des gesetzlichen Rahmens für Zeitschriften Abstand zu nehmen

Geschrieben am 04-11-2008

Berlin (ots) -

Pläne für Produktwerbung, Telefonmarketing und Datenschutz
gefährden die wirtschaftlichen Grundlagen der Presse /
Gesetzliche Bestimmungen zum Rundfunkstaatsvertrag müssen
praxiswirksam sein / Quellenschutz für die Presse essenziell

Angesichts der Herausforderungen, die die konjunkturelle
Eintrübung auch für die deutschen Zeitschriftenverleger mit sich
bringen, appelliert der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
an die Politik in Berlin und Brüssel, ihren Beitrag für positive
wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu leisten. "Der Erhalt einer
wettbewerbsfähigen und vielfältigen Qualitätspresse darf nicht weiter
durch eine massive Restriktionspolitik gefährdet werden", erklärt
VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. So droht die EU nach wie vor
mit einem Zwang zu plakativen Klimawarnhinweisen in der Pkw-Werbung,
die eine der wichtigsten Quellen zur Finanzierung der Zeitschriften
massiv beschädigen würde. Fürstner: "Mit großer Sorge verfolgen wir
auch die Überlegungen der Berliner und Brüsseler Gesundheitspolitiker
zu Werbebeschränkungen bei alkoholischen Getränken. Eine weitere
Gefahr droht in Gestalt von Restriktionen im Bereich der
Lebensmittelwerbung, die als vermeintlicher Stein der Weisen im Kampf
gegen Übergewichtigkeit erachtet werden, praktisch aber nichts
anderes sind als ein populistisches Placebo."

Konkretisierungsbedarf sieht der VDZ beim Rundfunkstaatsvertrag.
Dessen praktische Wirksamkeit zur Eindämmung einer
gebührenfinanzierten Online-Presse ist nicht bereits mit dem
begrüßenswerten Festhalten an gesetzlichen Schranken erwiesen.
Vielmehr hängt es von der Auslegung und Durchsetzung dieser Schranken
in den kommenden Monaten ab, ob eine Online-Presse bei ARD und ZDF
verhindert werden kann, Fürstner: "Angesichts der online noch
größeren Refinanzierungsprobleme der privaten Presse müssen wir
darauf dringen, dass die Politik sich nicht mit der bloßen
Verabschiedung eines Gesetzes aus der Verantwortung stiehlt."

Auch bei den geplanten Änderungen zum Telefonmarketing fordert der
VDZ ein Umdenken. Der Kommunikationsweg Telefon ist für
Abonnentenwerbung unverzichtbar. Fürstner: "Wenn, wie in Deutschland
werbliche Telefonanrufe nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig
sein sollen, muss man die Einwilligung in praktikabler Weise erlangen
können. Das ist schon bislang kaum möglich und soll nun nach dem
Willen von Verbraucherpolitikern noch weiter erschwert, weithin sogar
völlig unmöglich gemacht werden." So sind beispielsweise
Textformerfordernisse, die nicht einmal für den Kauf von teuren Waren
oder den Abschluss von Mietverträgen gelten, nach Ansicht des VDZ
völlig unverhältnismäßig, dies gilt auch für
Bestätigungserfordernisse für telefonisch geschlossene Verträge. Auch
ein Widerrufsrecht für ein Zeitschriftenabonnement, das nach dem
Bezug und der Lektüre, also dem Verbrauch der Waren, ausgeübt werden
kann, ist nicht zu rechtfertigen.

Mit großer Sorge beobachten die Zeitschriftenverleger die
Entwicklung zum Datenschutz. Der vorliegende Referentenentwurf geht
nach Ansicht des VDZ weit über das Ziel hinaus. Anstatt den
Missbrauch von Daten oder gar kriminelle Machenschaften zu bekämpfen,
trifft er die legal agierenden Unternehmen und Verlage. Mit der
Abschaffung des sog. Listenprivilegs schafft der Entwurf eine der
wichtigsten Möglichkeiten zur Abonnentenwerbung und damit zum Erhalt
von Zeitschriften faktisch ab. Zeitschriftenverlage bieten mit
Zeitschriftenabos Produkte zu speziellen Themen an, die häufig auch
nur gegenüber vorinteressierten Bürgern sinnvoll beworben werden
können. Fürstner: "Es ist nach unserer Auffassung völlig legitim und
muss zulässig bleiben, dass eine Elternzeitschrift die Kunden eines
Babyausrüsters anschreiben kann, wenn diese nicht widersprechen.
Dabei geht es nicht um ein fakultatives Zusatzgeschäft, sondern eine
zentrale Bedingung der Existenz vieler Zeitschriften, gerade auch im
B-to-B-Bereich." Das Gleiche gelte für eine Gartenzeitschrift, die
die postalische Adresse von Kunden eines
Online-Gartenartikelversenders verwendet. Diese adressierte werbliche
Kundenansprache ist nach Ansicht des VDZ kein illegaler Datenhandel,
sondern Basis für eine auf Binnenkonjunktur angewiesene
Marktwirtschaft. Der allmähliche Wegfall eines Teiles der Abonnenten
muss durch einen ebenso andauernden Zuwachs neuer Abonnenten
ausgeglichen werden können. Dabei spielt das volladressierte
Anschreiben an potenzielle Neuleser eine essenzielle Rolle, die für
Zeitschriften die Schwelle zwischen roten und schwarzen Zahlen, ja
vielfach auch die Schwelle hin zur Einstellung der Publikation
bedeuten kann. Fürstner: "Wir appellieren dringend an die Politiker
der großen Koalition, diesen Entwurf noch einmal gründlich zu
überdenken. Die Verlage jedenfalls sind bereit, ihren Beitrag zu mehr
Datensicherheit zu leisten."

Unverändert brisant bleibt auch die Aushöhlung des Quellenschutzes
durch die Vorratsdatenspeicherung. Wenn Strafverfolgungsbehörden und
BKA indirekt auf die elektronischen Kontakte zu allen Journalisten
zugreifen können, droht der unabdingbare Strom an
Insiderinformationen zu versiegen. Der VDZ appelliert daher an das
Bundesverfassungsgericht, den journalistischen Quellenschutz
zumindest beim Zugriff auf die Verbindungsdaten spürbar zu stärken.
Fürstner: "Gerade in Krisenzeiten ist die Gesellschaft auf eine
robuste Pressefreiheit angewiesen. Ein wirksamer Informantenschutz
ist dafür essenziell."

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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