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Fahrgastverband PRO BAHN fordert Nachbesserung des Fahrgastrechte-Gesetzes: Regierungsentwurf mit zahlreichen vermeidbaren Mängeln - Fahrgäste aus dem ländlichen Raum besonders benachteiligt

Geschrieben am 03-11-2008

Hamburg (ots) - Anlässlich der bevorstehenden Beratung im
Bundesrat über das von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzes
über die Fahrgastrechte fordert der Fahrgastverband PRO Bahn eine
sorgfältige Nachbesserung.

"Der Gesetzentwurf enthält so zahlreiche handwerkliche Mängel,
dass wir uns wundern, wie ein solcher Entwurf ein Ministerium
überhaupt verlassen und das Bundeskabinett passieren kann," erklärt
der Rechtsexperte des Verbraucherverbandes Rainer Engel. "Die gröbste
Fehlleistung ist die Gleichsetzung von Fahrgästen, die ihre Rechte
wahrnehmen wollen, mit Fahrgästen mit ansteckenden Krankheiten in ein
und demselben Paragrafen: beide sollen als Sicherheitsrisiko von der
Mitfahrt ausgeschlossen werden dürfen."

Der Fahrgastverband hat die zahlreichen Mängel aufgelistet und dem
Bundesrat zugeleitet, der in Kürze über den Gesetzentwurf beraten
wird. "Wir erwarten von den Bundesländern, die für den Nahverkehr auf
der Schiene zuständig sind, dass sie die Kritik ernst nehmen.
Besonders betroffen von den Mängeln sind Fahrgäste mit Zielen im
ländlichen Raum," erklärt Engel. "Sie sollen bei Verspätungen auch
künftig keine Rechte haben, wenn ihr letzter Zug vor 20 Uhr am Ziel
eintrifft oder wenn sie auf einen Busanschluss angewiesen sind. Auf
menschenleeren Kleinstadtbahnhöfen sollen Fahrgäste stundenlang noch
bis Mitternacht warten müssen. wenn dann noch ein Diskothekenbus
fährt," erläutert Engel den Gesetzentwurf. "Anscheinend kann man sich
in der Bundeshauptstadt nicht vorstellen, mit welchen Problemen
Reisende schon hundert Kilometer von Berlin entfernt zu kämpfen
haben." Auch sollen Verkehrsunternehmen dem gestrandeten Fahrgast
lediglich 50 Euro für die Taxifahrt zum Ziel zur Verfügung stellen.
"Für 50 Euro kann man weder übernachten noch ein Ziel erreichen, das
mehr als 30 Kilometer vom Umsteigebahnhof entfernt ist, an dem der
Fahrgast hängen geblieben ist. Der Betrag ist zu niedrig, wir fordern
eine Heraufsetzung auf 100 Euro."

Weiter hat der Fahrgastverband zahlreiche Unklarheiten und
mangelhafte Informationspflichten gegenüber den Reisenden
festgestellt. "Wenn ein Fahrschein von der Gewährleistung
ausgeschlossen wird, dann erfährt der Fahrgast das erst, wenn er
seine Rechte geltend machen will. Solche Einschränkungen müssen auf
dem Fahrschein aufgedruckt werden," fordert der Fahrgastverband.

Der Fahrgastverband PRO BAHN steht dem vorliegenden Gesetzentwurf
ohnehin kritisch gegenüber, weil die Bundesregierung Reisenden im
Fernverkehr lediglich Rechte nach dem europäischen Mindeststandard
zubilligen will. "Wir begrüßen, dass Fahrgäste von Regionalzügen
gegenüber dem EU-Standard besser gestellt werden sollen, aber der
Gesetzentwurf dazu ist sprachlich und inhaltlich gründlich
misslungen," fasst Engel zusammen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN kämpft seit 1996 um Rechte für
Fahrgäste. Die bis heute geltende Regelung datiert aus dem Jahre 1938
und schließt praktisch alle Rechte aus. "Die Europäische Union hat
Deutschland unter Druck gesetzt, bis Anfang Dezember 2009 muss das
neue Gesetz in Kraft sein," erläutert Engel. "Ohne Europa würde die
Bundesregierung weiter ihren Kurs beibehalten, die Deutsche Bahn vor
Verbraucherrechten zu schützen und deren Vorstände zu bereichern,"
erklärt Engel. "Der prominenteste politische Kämpfer für bessere
Fahrgastrechte, Verbraucherschutzminister Seehofer, ist jetzt nach
München gegangen - wir warten auf Nachfolger, die die Nöte der
Verbraucher ernst nehmen."

Die Stellungnahme ist unter www.fahrgast-rechte.de erreichbar.

Originaltext: PRO BAHN e.V. Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35043.rss2

Pressekontakt:
Rainer Engel, 0173-54 54 55 9
Karl-Peter Naumann, 0172-2673784
Hartmut Buyken, 0170-9154784


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