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BDI zu den Änderungen im GmbH-Recht - Gesetzesänderung macht GmbH-Gründungen ab dem 1. November leichter - Mehr Kostenentlastung für Unternehmen wäre möglich gewesen

Geschrieben am 30-10-2008

Berlin (ots) - Das neue GmbH-Recht wird aus Sicht des BDI
GmbH-Gründungen ab dem 1. November erheblich erleichtern. Dies sei
ein positives Signal für Gründer und Unternehmen in schwieriger Zeit.
Das neue GmbH-Recht sorge dafür, dass die zurückgehenden
Unternehmensgründungen in Deutschland wieder zunehmen. Maßgeblich
hänge dies jedoch auch von der Finanzierungsbereitschaft der
Kreditwirtschaft ab.

Aus Sicht des BDI wären zusätzliche Kostenersparnisse durch die
GmbH-Rechtsreform möglich gewesen. Sie waren aber politisch nicht
gewollt. Die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden
notariellen Beistand konnte sich nicht durchsetzen. Der Gesetzgeber
habe auch nicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der
GmbH-Anteilsabtretung verzichtet.

Angesichts der europäischen Rechtsentwicklung war es richtig, den
GmbHs zu ermöglichen, ihren Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen.
Dies reiche aber nicht aus, um aus der GmbH wieder einen
Exportschlager wie früher zu machen. Positiv sei, dass der
Gesetzgeber das so genannte Cash-Pooling - eine Art der
Konzern-Innenfinanzierung - auf sichere Füße gestellt habe.
Cash-Pooling sei international anerkannt und üblich. Auf diese Weise
sparten Unternehmen jährlich Zinsen in Millionen-Euro-Höhe.

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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