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Im Patentrechtsstreit mit AGA Medical entscheidet Den Haag zugunsten von Occlutech

Geschrieben am 30-10-2008

Jena (ots) - Wie Occlutech GmbH, der führende europäische
Hersteller von Implantaten zur Behandlung koronarer Verschlüsse,
heute bekannt gegeben hat, wurde der Rechtsstreit mit AGA Medical
Inc., bei dem sich das Unternehmen gegen eine angebliche Verletzung
der niederländischen Version des europäischen Patents EP 0808138 zur
Wehr setzte, im niederländischen Den Haag zu seinen Gunsten
entschieden.

Das Patentgericht in Den Haag hat entschieden, dass die
umstrittenen Produkte von Occlutech die niederländische Fassung des
EP 0808138 (entspricht dem deutschen Patent DE 695 34 505.2), die
sich im Besitz von AGA Medical befindet, nicht verletzen. Dem
niederländischen Gericht stand bei seiner Beschlussfindung der nun
angefochtene Gerichtsentscheid des deutschen Landgerichts aus dem
Jahr 2007 zur Verfügung, der ergangen war, nachdem AGA Medical 2006
Klage eingereicht hatte.

Das Patentverletzungsverfahren wurde von AGA Medical Inc.
ursprünglich gegen eine Vorgängerversion des Okkluders in Deutschland
angestrengt. Nach Ansicht von Occlutech forderte AGA Medical eine
unangemessen breite Auslegung seiner Patentansprüche, was zur
Niederlage von Occlutech durch den Entscheid des Landgerichts in
erster Instanz führte. Der breite Anwendungsbereich des
Patentanspruchs, der vor dem deutschen Gericht 2007 eingeklagt worden
war, war von den Prüfern des Europäischen Patentamts während des
ursprünglichen Patentvergabeverfahrens jedoch nicht gewährt worden.
Aufgrund dieses und weiterer Faktoren lagen maßgebliche und in den
Augen von Occlutech hinreichende Gründe vor, um bei dem Patentgericht
in Den Haag, den Niederlanden, gegen den Beschluss des deutschen
Landgerichts Berufung einzulegen und ein internationales Verfahren
gegen den Vorwurf der Patentverletzung einzuleiten. Die Entscheidung
des niederländischen Patentgerichts ist endgültig, sofern sie nicht
angefochten wird.

In einer Presseerklärung äußerte sich Tor Peters, Vorsitzender von
Occlutech AB, folgendermaßen zum Ausgang des Verfahrens: "Wir sind
sehr zufrieden mit der Entscheidung des Patentgerichts in Den Haag,
dem alle sachdienlichen Informationen vorlagen, einschließlich der
Informationen, die beim Rechtsmittelverfahren in Deutschland
eingereicht worden waren. Dies belegt, dass sich die patentierte
Technologie von Occlutech wesentlich von der von AGA unterscheidet,
und wir rechnen damit, dass wir unseren Erfolg nun weiter ausbauen
und eine weltweite Präsenz aufbauen können."

Okklusionsmittel werden bei der Behandlung struktureller
Herzerkrankungen einschließlich struktureller Herzfehler und
Herzanomalien, beispielsweise bei Defekten der Vorhofscheidewand
(Atrial Septal Defects, ASD) oder beim persistierenden Foramen ovale,
einem unerwünschten Kanal zwischen den beiden Herzvorhöfen, der bei
25 % der Bevölkerung vorhanden ist (Patent Foramen Ovale, PFO), in
minimalinvasiven Verfahren eingesetzt, ohne dass eine offene
Operation notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass der Markt für
PFO-Okkluder deutlich wachsen wird, da der Zusammenhang zwischen PFO
und Schlaganfällen, der dritthäufigsten Todesursache, sowie schwerer
Migräne immer besser dokumentiert ist.

Originaltext: Occlutech GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67606
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67606.rss2

Ansprechpartner:
Tor Peters Susanne Goransson
tor.peters@occlutech.se susanne.goransson@occlutech.net
+46 42 33 65 20 +46 42 33 65 21


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