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Gertz: Rechtsschutz-Gewährung durch den Bund ist ein Zeichen der Fürsorge

Geschrieben am 29-10-2008

Berlin (ots) -

Bund will künftig Kosten übernehmen - Soldaten brauchen zusätzlich
zügigen Rechtsbeistand

Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt die Anordnung des
Bundesinnenministeriums, wonach der Bund künftig die Kosten für den
Rechtsschutz von Soldaten und anderen Angehörigen des öffentlichen
Dienstes übernimmt, wenn gegen sie wegen Vorfällen im Ausland
strafrechtliche Ermittlungen geführt werden.

Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz: "Diese Regelung ist ein
bemerkenswerter Schritt und ein Signal für unsere Soldatinnen und
Soldaten: Es bedeutet, dass der Bund seine besondere Fürsorgepflicht
für das Personal in gefährlichen Auslandsverwendungen erkennt und
wahrnimmt." Mit der neuen Regelung könne der DBwV einen wichtigen
Erfolg verbuchen. Gertz dankte ausdrücklich
Verteidigungs-Staatssekretär Dr. Peter Wichert, der bei den
Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium erfolgreich war.

Mit einem Rundschreiben vom 24. Oktober hat das
Bundesinnenministerium die Übernahme der Kosten für die Verteidigung
angeordnet. Dies gilt auch für Bundespolizisten, Diplomaten und
andere Beamte und Arbeitnehmer in Auslandstätigkeiten. Der Anspruch
auf Kostenübernahme entfällt, wenn die fragliche Tat vorsätzlich
begangen wurde. Der Vorfall an einem Checkpoint der Bundeswehr nahe
Kunduz, bei dem drei Todesopfer zu beklagen waren, habe gezeigt, dass
jeder Soldat im Einsatz leicht in die Gefahr geraten könne, zum Ziel
von strafrechtlichen Ermittlungen zu werden, sagte Gertz weiter.
Bisher hatte sich der Rechtsschutz des Bundes darauf beschränkt, auf
Antrag ein zinsloses Darlehen zu gewähren. "Das mag im Inland
ausreichen, wird jedoch für die Kameraden im Auslandseinsatz der
Fürsorgepflicht nicht gerecht", sagte der Verbandschef.

Zugleich unterstrich Gertz, dass ein effektiver Rechtsschutz im
Auslandseinsatz sich nicht auf die Regelung des Kostenrisikos
beschränken dürfe, sondern noch viel mehr die tatsächliche
Bereitstellung sachkundiger rechtlicher Beratung und Verteidigung
gewährleistet werden müsse. Anders als im Inland habe der Soldat in
Afghanistan oder anderen Einsatzgebieten aber keinen ungehinderten
Zugang zu einem Verteidiger seines Vertrauens. "Wir müssen den
Soldaten schützen: Ihm muss erst ein Anwalt zur Seite gestellt
werden, bevor er sich zur Sache äußert."

Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12472
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12472.rss2

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330


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