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DDV:Alternativkonzept zum Gesetzesentwurf bezüglich Datenschutz

Geschrieben am 27-10-2008

Wiesbaden (ots) - Unter der Federführung des Deutschen
Dialogmarketing Verbands DDV und des Bundesverbands des Deutschen
Versandhandels bvh ist ein Gegenentwurf zu dem am 22. Oktober
vorgelegten Referentenentwurf bezüglich der Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes erarbeitet worden. Dieses
Alternativkonzept, das von DDV, bvh und verschiedenen Großunternehmen
initiiert wurde, war in einer Presseerklärung am 23. Oktober bereits
angekündigt worden. Der DDV hat den Entwurf in einer gemeinsamen
Stellungnahme heute der Politik übermittelt.

Kernpunkt dieser Stellungnahme ist eine "Auditoption":
Unternehmen, die sich freiwillig einem Datenschutzaudit unterziehen,
sollen personenbezogene Daten weiterhin ohne eine formale
Einwilligung der Betroffenen für Zwecke der Werbung oder Markt- und
Meinungsforschung verwenden dürfen. Patrick Tapp, Vizepräsident
Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Als Verband, dessen
Mitgliedsunternehmen sich bereits seit Jahrzehnten freiwillig
zertifizieren lassen, begrüßen wir die Forderung eines
Datenschutzaudits seitens der Politik und unterstützen auch den
Vorschlag eines Datenschutzauditgesetzes. Hierin sehen wir ein
geeignetes Instrument, illegale Datenverwendung zu unterbinden und
Maßnahmen gegen Vollzugsdefizite bei der Einhaltung des geltenden
Datenschutzrechts zu ergreifen." Zusätzliche Verbote hält der DDV
indes nicht für geeignet, um Vollzugsdefiziten im Datenschutz zu
begegnen.

Wie der DDV in den vergangenen Wochen bereits mehrfach betonte,
könnte die neutrale Zertifizierung der Adressunternehmen im DDV, die
Qualitäts- und Leistungsstandards QuLS, Modell für ein künftiges
Audit sein. Tapp: "Mit den QuLS verfügt der DDV bereits über ein
unabhängiges, weit über das Datenschutzgesetz hinaus reichendes
Zertifizierungsmodell, das zeitnah eingesetzt werden könnte. Damit
wäre gewährleistet, dass das Gesetz schnell umgesetzt wird und sich
nicht in diversen Abstimmungsschleifen verläuft."

Für Unternehmen, die sich keinem Datenschutzaudit unterziehen,
soll es nach dem erarbeiteten Gegenentwurf nur noch wenige Ausnahmen
vom Erfordernis einer Einwilligung geben. Eine Ausnahme soll für die
Nutzung von Daten durch Unternehmen greifen, die diese für die eigene
Ansprache der Betroffenen verwenden und mit Kenntnis des Betroffenen
gespeichert haben. Außerdem soll die Nutzung von
Ansprechpartnerangaben bei der Ansprache von anderen Unternehmen
(d.h. im B2B Bereich) keiner Einwilligung bedürfen.

Mit dem heute vorgestellten Alternativkonzept reagieren die
genannten Verbände und Unternehmen auf die Forderung des
Referentenentwurfs, wonach die Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten für fremde Werbezwecke sowie Markt- oder
Meinungsforschung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der
Betroffenen (opt-in) zulässig sein soll. Der Vorschlag einer
"Auditoption" trägt sowohl den Zielen des Bundesministeriums des
Inneren als auch den Bedenken der Branche Rechnung, indem das
Datenschutzaudit als vom Unternehmen frei wählbare Option zu den
geplanten zusätzlichen Verboten eingeführt wird.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06192/2067263, 0151/23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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