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Entwurf der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte bedarf kritischer Überprüfung / BZÄK-Präsident Engel: Angebliche Steigerung des Gesamtvolumens nicht mit Honorarerhöhung gleich zu setzen

Geschrieben am 25-10-2008

Stuttgart/Berlin (ots) - Der vom Bundesgesundheitsministerium
(BMG) am Freitag vorgelegte Referentenentwurf für eine neue
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird von der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in den kommenden Tagen eingehend
geprüft. Die GOZ regelt die privatzahnärztlichen Honorare. Erst nach
"kritischer, valider und seriöser Prüfung" werde man zu dem Entwurf
Stellung nehmen, kündigte der neugewählte Präsident der BZÄK, Dr.
Peter Engel, auf deren Delegiertenversammlung beim Deutschen
Zahnärztetag in Stuttgart an. Engel wies darauf hin, dass die von
Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder angekündigte Erhöhung des
Gesamtvolumens der GOZ um gut zehn Prozent nicht mit einer
entsprechenden Honorarerhöhung gleich zu setzen sei. BZÄK-Präsident
Engel: "Es sind zusätzliche Leistungen in die GOZ aufgenommen worden,
so dass eine Aussage zu einer tatsächlichen Honorarsteigerung derzeit
nicht möglich ist." Der sogenannte Punktwert, aus dem das jeweilige
Honorar errechnet wird, sei von 5,6241 Cent auf 5,65 Cent erhöht
worden, dies entspreche einer Erhöhung um 0,46 Prozent. Bezogen auf
den Punktwert sei damit kein Teuerungsausgleich nach 21 Jahren
erkennbar. Erst nach Prüfung im Detail könnten seriöse Bewertungen
der GOZ-Novelle vor allem in Hinblick auf den Patientenschutz und die
Qualitätssicherung getroffen werden. Dies soll nach einer
außerordentlichen Versammlung der Delegierten der BZÄK Mitte November
in Berlin erfolgen.

Originaltext: Bundeszahnärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30852
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30852.rss2

Pressekontakt:
Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150, presse@bzaek.de


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