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Spätes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes belastet Wirtschaftlichkeit der deutschen Eiererzeugung

Geschrieben am 24-10-2008

Berlin (ots) - Mit großem Bedauern hat die deutsche Eierwirtschaft
die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aufgenommen, wonach
die Umstellung der herkömmlichen Käfighaltung in Deutschland trotz
sehr kurzer Übergangsfristen ohne staatliche Ausgleichszahlungen
erfolgen muss.

"Uns geht es überhaupt nicht darum, die herkömmliche Käfighaltung
weiter betreiben zu wollen. Doch die Umstellung auf die alternativen
Haltungsformen der Freiland- und Boden- sowie der Kleingruppenhaltung
muss auch ökonomisch machbar sein," so Dr. Bernd Diekmann,
Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE). In Deutschland
muss die Käfighaltung bereits drei Jahre früher zum 31. Dezember 2008
umgerüstet werden. In der EU erst zum 31. Dezember 2011. Das
Investitionsvolumen in Deutschland beträgt mehr als eine Milliarde
Euro. Der BDE befürchtet, dass diese nur mit Krediten zu
finanzierende Umrüstung durch die aktuelle Finanzkrise für die
Betriebe noch weitaus schwieriger zu gestalten sein wird.

"Es besteht die große Sorge, dass die Eiererzeugung in dem
heutigen Umfang in Deutschland künftig nicht mehr existieren wird.
Dies hat zur Folge, dass der Verbraucher auf den Kauf von
ausländischen Eiern, die aus Anlagen mit niedrigeren Standards
kommen, angewiesen sein wird", kommentiert Dr. Diekmann die
Auswirkungen des Urteils für die Verbraucher. Der
Selbstversorgungsgrad beträgt derzeit in Deutschland nur gut 65 %,
d.h. rund 35 % der Eier stammen heute schon aus ausländischer
Erzeugung und sowohl die deutsche Boden- als auch die deutsche
Kleingruppenhaltung haben deutlich höhere Haltungsanforderungen als
in der übrigen EU.

Der BDE begleitet bereits seit 2001 zahlreiche Feststellungsklagen
vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung der Frage, ob die Umstellung
der herkömmlichen Käfighaltung mit staatlichen Ausgleichszahlungen zu
unterstützen ist. Doch erst nach gut sechs Jahren und unmittelbar vor
dem Ablauf der Übergangsfrist zum Ende diesen Jahres traf das
Bundesverwaltungsgericht nun diese für die deutsche Eierwirtschaft
aus wirtschaftlicher Sicht negative Entscheidung.

Die juristischen Schritte hatten aber Einfluss auf die politische
Entscheidung. So wurde unter dem Eindruck der anhängigen
Gerichtsverfahren in 2006 die Übergangsfrist angepasst und die neue
Kleingruppenhaltung als neben der Freiland- und Bodenhaltung
gleichberechtigte alternative Haltungsform zugelassen. Damit wurde
der bis dahin unzumutbare rechtliche Rahmen zur Legehennenhaltung in
Deutschland ein Stück weit verbessert, wobei jedoch dieser
Rechtsrahmen immer noch weit über die europarechtlichen Vorgaben
hinausgeht und somit die deutsche Eiererzeugung erheblich belastet.
Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat leider nicht
dazu beigetragen, die dramatische wirtschaftliche Situation der
deutschen Legehennenhalter zu entschärfen.

Der Bundesverband Deutsches Ei ist die berufsständische
Interessenvertretung aller an der Eiererzeugung und -vermarktung
Beteiligten. Im BDE sind Legehennenhalter aller Haltungsformen
organisiert mit insgesamt rund 3.900 Mitgliedern.

Originaltext: Bundesverband Deutsches Ei e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52925
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52925.rss2

Für Rückfragen:
Bundesverband Deutsches Ei e.V.
Dr. Thomas Janning
Fon 030-288831-10, Fax 030-288831-50,
bde@zdg-online.de


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