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Zeitschriftenverlage brauchen Adressdaten zur Gewinnung neuer Leser

Geschrieben am 16-10-2008

Berlin (ots) -

Erschwerung der Listenweitergabe von Adressdaten zu Werbezwecken
schadet den Verlagen / Zustimmungserfordernis verhindert illegalen
Datenklau nicht

Die vom Bundesinnenministerium aktuell geplanten Regelungen zum
Umgang mit Adressdaten gehen nach Ansicht des VDZ weit über das
legitime Ziel einer Verhinderung des Datenmissbrauchs hinaus. Auch
die Zeitschriftenverleger verurteilen die bekannt gewordenen Fälle
illegalen Datenhandels. "Solchen kriminellen Machenschaften muss mit
einem effektiven Sanktionssystem begegnet werden", erklärte Wolfgang
Fürstner, Geschäftsführer des VDZ heute in Berlin. Es könne nicht
darum gehen, die legale Adress-weitergabe zu Werbezwecken und zur
Marktforschung zu erschweren, um den illegalen Datenklau zu
verhindern.

"Die persönliche schriftliche Ansprache potenzieller Leser ist
eine essenzielle Säule der Pressefreiheit in marktwirtschaftlichen
Demokratien. Wenn es den Zeitschriften weitgehend unmöglich gemacht
wird, den an den jeweiligen Themen wie Erziehung, Auto etc.
interes-sierten Leserkreis gezielt anzuschreiben, bedeutet das das
Ende einer der wichtigsten For-men des Vertriebs für das Kulturgut
Presse", sagte Fürstner, "Genau dies wird aber gesche-hen, wenn die
mit dem sog. Listenprivileg verbundene praktikable Möglichkeit
entfällt, den Kunden eines Babyausstatters schriftlich ein Probeabo
einer Elternzeitschrift anzubieten."

"Die Verlage sind bereit, noch mehr zu unternehmen, um die
Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten", so Fürstner weiter.
"Der VDZ begrüßt in diesem Zusammenhang Pläne zu einem Auditing, die
von Politikern in die Diskussion eingebracht wurden." Die bisherigen
ge-setzlichen Regelungen zum Umgang mit Adressdaten berücksichtigen
die Verbraucher-schutzinteressen. Der Verbraucher könne jederzeit der
Weitergabe seiner Adresse widersprechen, worauf er hinzuweisen sei.
Das illegale Handeln Einzelner werde nicht dadurch verhindert, dass
man die Rechtstreuen bestrafe.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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