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Baugewerbe fordert Korrektur des sog. Familienleistungsgesetzes zugunsten des Handwerkerbonus / Erhöhung auf 12.000 Euro gefordert

Geschrieben am 14-10-2008

Berlin (ots) - "Die Vorlage des Familienleistungsgesetzes in der
morgigen Kabinettssitzung ist für das Baugewerbe enttäuschend. Hier
wird allein auf die Funktion des Haushaltes als Arbeitgeber
abgestellt. Die baugewerblichen Unternehmen, die heute schon mehr als
700.000 Menschen Lohn und Brot geben werden dagegen vergessen."
Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, zur Beratung eines
Familienleistungsgesetzes im Kabinett. Robl weiter: "Die
Aktienjongleure werden im vermeintlichen Interesse der gesamten
Wirtschaft mit einem milliardenschweren Paket unterstützt. Jetzt ist
es an der Zeit, auch einmal an die reale Wirtschaft zu denken. Das
Familienleistungsgesetz ist leider einmal mehr ein schönes Beispiel
dafür, wie leichtfertigt die Mittelstandspolitik auf dem Altar der
Sozialpolitiker geopfert wird."

Das deutsche Baugewerbe fordert daher, die drei
Steuerabzugsbeträge für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen,
für Pflegeleistungen und für Handwerksleistungen von je 3.000 Euro zu
einem Betrag zusammenzufassen und auf 12.000 Euro aufzustocken. Ein
Privathaushalt könnte dann maximal 3.000 Euro Steuern sparen, wenn er
für 12.000 Euro im Jahr Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

"Die Bürger sollen selbst entscheiden, wie viel sie davon für eine
Pflegekraft, einen Gärtner oder einen Handwerker ausgeben -
entscheidend ist, dass die Beschäftigung legal ist und Steuern und
Sozialbeiträge abgeführt werden." So der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

"Gerade im Interesse der energetischen Gebäudesanierung wäre eine
derartige Maßnahme angebracht. Die lahmende Konjunktur könnte dadurch
einen wirksamen Impuls bekommen. Wir brauchen höhere Investitionen.
Nur Investitionen sichern mittel- und langfristig Wohlstand und
Arbeitsplätze. Wir fordern daher den Bundestag auf, die
Regierungsvorlage während der drei Lesungen im Parlament noch
entsprechend zu ändern - und den Lippenbekenntnissen zum Mittelstand
Taten folgen zu lassen." Erklärte Robl abschließend.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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