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Arzneimittel- und Heilmittel-Rahmenvorgaben für 2009 / Müller: "Ein Schritt in die richtige Richtung und eine gute Ausgangslage für 2009"

Geschrieben am 07-10-2008

Berlin (ots) - Vertragsärzte können ab 2009 von der
Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden. "Wir empfehlen den
Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen zu treffen, die den Arzt in
den von den Zielvereinbarungen erfassten Arzneimittelverordnungen von
der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreien. Voraussetzung ist, dass
regional festgesetzte Ziele erreicht sind", sagte Dr. Carl-Heinz
Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute
bei der Vorstellung der Arzneimittel-Rahmenvorgaben für 2009 in
Berlin. Diese hat die KBV zusammen mit dem Spitzenverband Bund der
gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbart. Grundlage
der Empfehlung ist eine Neuregelung des Paragrafen 106 des Fünften
Sozialgesetzbuchs, nach der unter anderem Auffälligkeitsprüfungen in
der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe
durchgeführt werden sollen.

Die in den Rahmenvertrag aufgenommene Empfehlung von
GKV-Spitzenverband und KBV unterstützt zudem das Konzept der KBV zur
Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung. Sie unterstreicht somit
die Verantwortung des Vertragsarztes für die Indikationsstellung
sowie Auswahl und Menge des Wirkstoffes. Das KBV-Konzept geht darüber
hinaus jedoch mit der Forderung einer klaren Trennung der
Zuständigkeiten einher: Krankenkasse und pharmazeutische Industrie
sollten künftig das Kostenmanagement übernehmen. Die Ärzte hingegen
bleiben für das Versorgungsmanagement zuständig. "Das ist ein Schritt
in die richtige Richtung", betonte Müller.

Die Bundesvertragspartner beschlossen für das Jahr 2009 ein
Ausgabenplus von 6,6 Prozent. Dieses Volumen ist auf verschiedene
Anpassungsfaktoren zurückzuführen. Hierzu zählen die Zahl und
Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen, Innovationen
sowie Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante
Versorgung. Für das Jahr 2008 erhöhten sie die Anpassungsfaktoren im
Zuge einer Neubewertung um 1,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent. Dies
wird auch durch die Ausgabenentwicklung von Januar bis August 2008
bestätigt, die ebenfalls bei 5,2 Prozent liegt.

KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich zudem auf eine Liste von
14 Arzneimittelgruppen für verordnungsstarke Gebiete. Über die
Festlegung von Zielquoten für Leitsubstanzen in diesen 14 Gruppen
lassen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. KBV und
Spitzenverband empfehlen, auf regionaler Ebene fachgruppenspezifische
Vereinbarungen, zum Beispiel zur Festlegung einer Generika- oder
Analogpräparatequote, zu schließen.

Auch bei den Heilmitteln gab es eine Einigung. So beschlossen
Krankenkassen und KBV, die Ausgaben für 2009 um 1,9 Prozent (im
Vergleich zu 2008) anzuheben. Im Zuge einer Neubewertung konnten für
2008 die Anpassungsfaktoren um 1,0 Prozent erhöht werden.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke,    Tel.: 030 / 4005 - 2208


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