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Bleser/Klöckner: Fahrgastrechte werden gestärkt - weitere Verbesserungen notwendig

Geschrieben am 01-10-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Regelung von Fahrgastrechten
im Bahnverkehr erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Heute ist ein guter Tag für alle Bahnfahrer in Deutschland - mit
dem heutigen Kabinettsbeschluss werden die Rechte der Fahrgäste
früher als die EU-Verordnung vorsieht gestärkt. Erst durch massives
Drängen der Unionsfraktion hat sich die zuständige Ministerin Zypries
dem Problem zugewandt. Leider waren Frau Zypries und die SPD-Kollegen
nicht bereit, den Fahrgästen ab 30 Minuten Zugverspätung eine
Entschädigung für Verspätungen zukommen zu lassen. Das Ergebnis, das
die Unionspolitiker ausgehandelt haben, kann sich dennoch sehen
lassen! Mit dem Gesetz werden erstmals Erstattungen bei Verspätungen
im Bahnverkehr gesetzlich festgeschrieben, und im Nahverkehr hat
jeder Bahnkunde die Möglichkeit, ab 20 Minuten Verspätung auch mit
einem höherwertigen Zug weiterzufahren. Auch nächtliche Taxifahrten
zum vorgesehenen Zielort, falls eine Weiterfahrt nicht möglich ist,
sowie Barauszahlung werden möglich. Damit hat die Union ihre be¬reits
vor zwei Jahren in einem Zehn-Punkte-Papier vorgelegten Forderungen
durchsetzen können.

Wie immer steckt der Teufel im Detail. Deshalb gilt es, im
parlamentarischen Verfahren den Kabinettsentwurf genau zu prüfen und
zu klären, wo es für die Praxis noch Nachbesserungsbedarf gibt. Für
die Unionsverbraucherpolitiker sind dabei folgende Punkte wichtig:

- Bei einer Verspätung im Nahverkehr von mehr als 20 Mi¬nuten wird
der Kunde nach auf ein anderes Schienenverkehrsmittel umsteigen
können. Unklar ist laut Zypries-Entwurf allerdings, ob der Kunde sein
altes Ticket in einem anderen Zug verwenden kann oder ob er sich erst
ein neues Ticket am Schalter kaufen muss, um weiterfahren zu können.
Auch wenn die Fahrgäste die Tickets nachträglich zurückerstattet
bekämen, wäre eine solche Regelung praxisfern. Deshalb muss jede für
den verspäteten Zug gelöste Fahrkarte auch von dem Betreiber des
tatsächlich benutzten Zuges anerkannt werden.

- Die Union konnte durchsetzen, dass es eine gesetzlich verankerte
neutrale Schlichtungsstelle geben wird. Das Schlichtungsangebot
sollte für Verbraucher einfach zu finden sein. Hier bringt der
Kabinettsentwurf keine Klarheit. Wir fordern deshalb eine Klärung im
Gesetz: Die Verkehrsunternehmen sollten auf den Fahrscheinen die
Kontaktdaten ihrer Beschwerdestellen angeben. Die Beschwerdestellen
wiederum sollten auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens
hinweisen und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle nennen. Eine
entsprechende Regelung muss in § 37 EVO ergänzt oder in eine
Verordnung zum Schlichtungsverfahren aufgenommen werden.

- Bei der Erstattung der Taxikosten ist der Höchstbetrag von 50
Euro unrealistisch und muss deshalb verdoppelt werden. Gerade
Menschen im ländlichen Raum müssten sonst drauflegen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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