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Vergabekammer bestätigt TK-Strategie zu Rabattverträgen für patentgeschützte Medikamente

Geschrieben am 27-08-2008

Hamburg (ots) - Die Vergabekammer des Bundes hat die Strategie der
Techniker Krankenkasse (TK) zu Rabattverträgen für patentgeschützte
Medikamente bestätigt. Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Kammer
ist überwiegend der Rechtsauffassung der Techniker Krankenkasse
gefolgt, dass bei so genannten TNF-alpha-Blockern, die zur
Rheuma-Behandlung eingesetzt werden, ein Vergleich der mit den
verschiedenen Wirkstoffen erzielbaren Einsparungen zulässig ist. Den
Hauptantrag eines Pharmaherstellers, der gegen das Vergabeverfahren
der TK geklagt hatte, hat sie zurückgewiesen.

Die Kammer hält fest, dass die Ausgestaltung des
TK-Vergabeverfahrens mit den Grundsätzen des Wettbewerbs, der
Transparenz sowie der Gleichbehandlung im Einklang steht. Einzig die
Ausgestaltung des Rabattmodells muss vor Erteilung eines Zuschlags in
einem Detail überarbeitet werden, um den Bietern die Kalkulation
ihres Rabattes zu erleichtern. Nach Anpassung der Unterlagen kann die
TK erneut Angebote aller interessierten Unternehmen abfragen. Der
Beschluss der Vergabekammer vom 22. August 2008 ist noch nicht
rechtskräftig.

Die TK sieht sich in ihrer Rabattvertragsstrategie durch die
Entscheidung der Vergabekammer bestätigt und begrüßt den Beschluss.
Er sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit, Wettbewerb
und Transparenz.

Im April hatte die TK ein europaweites Vergabeverfahren für
TNF-alpha-Blocker gestartet. Sie möchte hiermit die positiven
Erfahrungen aus dem Vergabeverfahren zu Generikarabattverträgen auf
den Bereich der Originale übertragen. Einer der drei großen Anbieter
solcher Medikamente hat das Verfahren mit einem Nachprüfungsantrag
angegriffen, ohne selbst ein Angebot abgegeben zu haben.

Hintergrund:

Die TK möchte mehrere Kooperationsverträge mit pharmazeutischen
Unternehmen schließen, die patentgeschützte Medikamente zur
Behandlung von Rheuma herstellen, sog. TNF-alpha-Blocker. Ziel ist
es, eine bessere und gleichzeitig wirtschaftlichere Versorgung der
TK-versicherten Rheuma-Patienten zu gewährleisten.

Mit ihrem Verfahren zu den TNF-alpha-Blockern will die TK
Transparenz sowie eine faire Vertragsvergabe auch im
patentgeschützten Arzneimittelbereich etablieren. Hiermit hebt sie
sich deutlich von den Strategien anderer Krankenkassen ab, deren
Vergabepraxis häufig nicht öffentlich gemacht wird.

Erst vor wenigen Tagen hat sich die Dritte Vergabekammer des
Bundes zu derartigen Direktabschlüssen geäußert.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Pressekontakt:
TK-Pressestelle:
Michael Ihly
Tel.: 040 - 6909 - 2577
Fax 040 - 6909 - 1353
E-Mail: Michael.Ihly@tk-online.de


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