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BA: Unseriöse Stellenangebote: Bundesagentur verbessert Kontrolle ihrer Internet-Jobbörse

Geschrieben am 21-08-2008

Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erreichen seit
kurzem verstärkt Beschwerden, dass in der Online-Jobbörse unter
www.arbeitsagentur.de unseriöse Stellenangebote veröffentlicht
wurden.

Aktuell steigt die Zahl der Stellenangebote zunehmend an. Täglich
werden derzeit im Durchschnitt 16.200 neue und aktualisierte
Stellenangebote eingestellt, die entsprechend zu überprüfen sind. Die
BA hat daher ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Angebote
intensiviert. Die Prüfungen erfolgen mehrmals täglich, auch am
Wochenende. Zusätzlich wird jedem Hinweis auf Verstöße nachgegangen.
Für Fragen und Hinweise bietet die Jobbörse schon jetzt eine Hotline
unter 01801 / 002 862 (Festnetzpreis 3,9 Ct/Min, Mobilfunkpreise
abweichend) und eine E-Mail Adresse unter
hotline@service.arbeitsagentur.de an.

Die Prüfung erfolgt zum einen maschinell und zum anderen manuell.
Hierbei wird geprüft, ob die Stellenangebote den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechen und zusätzlich inhaltlich konsistent
sind.
Rechtswidrige sowie nicht den Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE
entsprechend eingestellte Angebote werden schnellstmöglich von der BA
entfernt. Allerdings besteht nur dann eine Handhabe, wenn im Angebot
offensichtlich gegen gesetzliche Regelungen wie z.B. den
Glücksspielstaatsvertrag verstoßen wird. In den vergangenen Tagen
wurden neun solcher Stellenangebote von der BA aus der Jobbörse
geprüft und gelöscht.
Angebote, in denen als Tätigkeitsbeschreibung die Neukundengewinnung
am Telefon angegeben ist, sind nicht rechtswidrig und können von der
BA deshalb nicht ohne weiteres aus der Jobbörse gelöscht werden.
Sobald zu diesem Thema neue gesetzliche Regelungen bestehen, wird die
BA auch hier sofort im Rahmen ihrer Qualitätssicherung alle
Stellenangebote in diesem Bereich prüfen und unseriöse Angebote
umgehend entfernen.

Es ist nicht richtig, dass die Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsuchenden bewusst Stellenangebote unterbreitet, die
ungesetzlich sind - und es werden auch keine Sanktionen verhängt,
wenn Arbeitsuchende solche irrtümlich unterbreiteten
Vermittlungsvorschläge ablehnen. Bisher ist kein solcher Fall
bekannt, in dem eine Sperrzeit verhängt wurde. Entsprechende
Vorwürfe, die heute von Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von
Bündnis 90 / Die Grünen in der Saarbrücker Zeitung erhoben wurden,
sind unzutreffend. Ebenso hat die BA keine "Mitschuld bei Datenklau",
wie es eine Vorabmeldung der Zeitung suggeriert. Im Rahmen der
Nutzungsbedingungen der Jobbörse erklären alle Arbeitgeber, dass ihre
Stellenangebote nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Trotzdem
nutzen einige betrügerische Firmen die Plattform missbräuchlich. Die
BA verfolgt dies intensiv.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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