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Rheinische Post: Recht für Terroristen

Geschrieben am 15-08-2008

Düsseldorf (ots) - von Matthias Beermann

Manchmal kommt der Rechtstaat hart daher und unverständlich. Dann
zum Beispiel, wenn die Justiz zugunsten von Ex-Terroristen
entscheidet, die wegen Mordes verurteilt wurden. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) gestern getan. Die Ermittler wollten die
Führungsriege der einstigen RAF mit Beugehaft zur Aussage zwingen, um
endlich die genauen Umstände des Buback-Mordes zu klären. Weil aber
Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dabei womöglich
Hinweise auf die eigene Beteiligung an anderen Verbrechen gegeben
hätten, dürfen sie die Auskunft verweigern. Weil eben niemand
verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.
Dabei handelt es sich um ein ehernes Prinzip unserer Rechtsordnung.
So wichtig, dass es ausnahmslos zu verteidigen ist. Selbst dann, wenn
es sich um Menschen handelt, die bisher kein Wort des Bedauerns über
ihre schrecklichen Taten haben verlauten lassen. Auch solchen
unappetitlichen Zeitgenossen muss die Justiz einräumen, was jedem
zusteht. Und was im übrigen der Verfassungsschutz für sich ebenfalls
in Anspruch nimmt - das Recht zu schweigen. Dass der Geheimdienst für
die Aufklärung des Buback-Mords womöglich Informationen weiter unter
Verschluss hält, das ist der eigentliche Skandal.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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