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Hanseatisches Oberlandesgericht gibt Gysi Recht

Geschrieben am 31-07-2008

Berlin (ots) - Der Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik
Thalheim, erklärt:

"Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Beschluss vom 31. 7.
2008 den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 30. 6. 2008
aufgehoben und verboten, die Äußerung von Frau Birthler "in diesem
Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden,
und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann" zu verbreiten oder
verbreiten zu lassen. Die Entscheidung erging gegen das ZDF. Damit
hat sich bestätigt, was Gregor Gysi von Anfang an erklärte, dass die
Behauptung von Frau Birthler falsch und eine üble Nachrede ist. Das
Hanseatische Oberlandesgericht hat sich weder vom ZDF noch von
anderen übelwollenden Medienberichterstattungen und auch nicht durch
die verleumderische aktuelle Stunde des Bundestages beeindrucken
lassen. Frau Birthler missbraucht ihr Amt, um massiv und einseitig
gegen Gregor Gysi und damit die Partei "DIE LINKE" vorzugehen.

Interessant wird nun sein, ob die Medien über den Beschluss des
Hanseatischen Oberlandesgerichts ebenso ausführlich berichten wie
über den aufgehobenen Beschluss des Landgerichts Hamburg. Das ZDF
widmete dem aufgehobenen Beschluss mehrere Minuten in Heute und in
Heute Journal. Selbst der Chefredakteur des ZDF, Herr Brender,
äußerte sich dazu und erklärte, dass Gregor Gysi versucht habe, die
freie Berichterstattung des ZDF zu behindern. Nun aber stellt das
Hanseatische Oberlandesgericht fest, dass das ZDF "unzureichend"
recherchiert und "insgesamt unausgewogen" berichtet habe. Von einer
zulässigen Verdachtsberichterstattung könne keine Rede sein. Nun darf
man gespannt sein, ob heute so ausführlich über den Beschluss des
Hanseatischen Oberlandesgerichts berichtet wird, ob sich der
Chefredakteur wiederum selbst erklärt und wie selbstkritisch das
Ganze ausfällt.

Auch beim Spiegel darf man gespannt sein, ob er diesem neuen
Beschluss so viel Raum einräumt wie dem aufgehobenen Beschluss. In
seinem ganzseitigen Beitrag ging der Spiegel davon aus, dass Gregor
Gysi in einer völlig neuen Lage sei, sich vollständig verirrt hätte
etc. Auch hier müsste ja wohl ein selbstkritischer Beitrag folgen.

Wie dem auch sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Gregor
Gysi in vollem Umfang Recht gegeben. Die diesbezüglichen Vorwürfe
gegen ihn waren und bleiben falsch."

(Auf Wunsch kann Ihnen der Beschluss des Hanseatischen
Oberlandesgerichts übersandt werden.)

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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