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Greenpeace testet Verbraucherinformationsgesetz / Auskünfte der Behörden bisher mangelhaft

Geschrieben am 29-07-2008

Hamburg (ots) - 29. 7. 2008 - Nach einem Test von Greenpeace
erfüllt das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) drei Monate nach
seinem Start nicht seine Aufgabe. Greenpeace hat Mitte Mai insgesamt
zehn Anträge auf Auskunft nach dem VIG bei Bund, Landesbehörden und
Städten gestellt. Die Umweltschützer wollten wissen, wo zu stark
pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft wurde oder wer
gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht wie vorgeschrieben
kennzeichnet. Von sechs Ämtern hat Greenpeace bis heute keine
Ergebnisse erhalten. Dafür hat eines von diesen bereits einen
Gebührenbescheid verschickt. In den anderen Fällen enthielten die
Auskünfte häufig nicht die wesentlichen Informationen oder waren zu
knapp.

"Das Gesetz verfehlt sein Ziel, die Informationsrechte der
Verbraucher zu stärken", sagt Martin Hofstetter,
Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. "Offensichtlich sollen
Verbraucher über die lange Wartezeit und die hohen Gebühren von
weiteren Anfragen abgeschreckt werden."

So schickte das Hamburger Verbraucherschutzamt einen
Kostenbescheid über 96 Euro für die banale Information, dass es bei
Lebensmittelkontrollen keine Beanstandungen der
Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe. Für die Hälfte dieser
Gebühren (50 Euro) erhält man in Bremen deutlich mehr Informationen:
Umfang der Kontrollen, Anzahl der Beanstandungen und das Vorgehen der
Behörde. Berlin hat bis heute auf die Anfrage überhaupt nicht
geantwortet, die Stadt München sieht sich aus verwaltungstechnischen
Gründen erst ab 1. August für die gestellte Anfrage zuständig. Von
fünf angefragten Bundesländern hat sogar bisher nur eines Auskunft
erteilt.

"Wenn Verbraucherschutzminister Horst Seehofer den Verbraucher
wirklich schützen will, muss er das Gesetz so schnell wie möglich
reformieren. Es ist in vielen Passagen unklar und wird zu ungunsten
des Verbrauchers ausgelegt", erklärt Hofstetter.

Das Gesetz gibt zwar vor, dass Anfragen innerhalb von einem Monat,
wenn die Belange Dritter betroffen sind maximal nach zwei Monaten, zu
beantworten sind. Doch die Behörden lassen sich deutlich mehr Zeit.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Martin Hofstetter, Tel.
040-30618-431 und 0171-8706 645. Den Schriftverkehr mit den Ämtern
können Sie auf Anfrage erhalten. Ein Rechtsgutachten zum VIG finden
Sie bei Greenpeace im Internet unter www.greenpeace.de

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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