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Bionade vs. Nordmann: Gerichtsentscheid schwächt volle Produkttransparenz und Verbraucherinformation.

Geschrieben am 24-07-2008

Hamburg/Ostheim (ots) - In Sachen Bionade gegen Nordmann hat das
Landgericht Düsseldorf heute eine Entscheidung getroffen und die auf
Antrag von Nordmann im Juni erlassene Einstweilige Verfügung
teilweise aufgehoben. Demnach ist es Bionade auch weiterhin erlaubt,
auf den Etiketten anzugeben, dass die Produkte Calcium und Magnesium
als Zutat enthalten - aber, was aufgrund der Einstweiligen Verfügung
künftig leider entfallen muss, sind die entsprechenden Mengenangaben
dazu, die nach der europäischen Health-Claims-Verordnung - auf die
sich Nordmann hier beruft - neuerdings nur noch ab einer bestimmten
Menge möglich sind. D.h., die EV des Bionade Nachahmers Nordmann hat
in letzter Konsequenz zu nichts anderem geführt, als dass Bionade
dem Verbraucher diese wichtige Produktinformation künftig leider
vorenthalten muss. Bleibt die Frage, was wohl die Verbraucher und die
Verbraucherverbände zu dieser Entscheidung sagen, die zwar die neue
europäischen Rechtslage berücksichtigt, der Forderung nach einer
möglichst umfassenden Produkttransparenz im Kern widerspricht.

Die ursprüngliche Absicht von Nordmann, auf diesem Wege einen
Lieferstopp gegen Bionade zu erwirken, ist jedenfalls fehlgeschlagen.

Originaltext: BIONADE GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69512
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69512.rss2

Pressekontakt:
BIONADE GmbH
Nordheimer Straße 14
97645 Ostheim/Rhön
Dr. Manfred Ziegler
0170 - 5659312


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