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Hausärztliche Versorgung mit Augenmaß stärken / Wahlgeschenke an Hausärzte belasten Versicherte

Geschrieben am 22-07-2008

Siegburg (ots) - "Die Förderung der hausärztlichen Versorgung darf
nicht durch teure Wahlgeschenke an die Hausärzte erfolgen, sondern
muss den Interessen der Versicherten dienen", kritisiert Thomas
Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, die
derzeitigen Überlegungen der Politik zur Hausarztzentrierten
Versorgung. Durch die geplante Gesetzesänderung gehe das
Verhandlungsmandat von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf
die Hausärzteverbände über. Damit würde de facto ein neues Monopol
geschaffen - und dies, obwohl mit dem GKV-WSG gerade erst die
hausärztliche Versorgung der Versicherten von der
kollektivvertraglichen Organisation in die selektivvertragliche
überführt worden sei. Der Gesetzgeber höhle damit sein eigenes Gesetz
aus.

Zudem sieht der durch den Hausärzteverband initiierte
Gesetzentwurf die Einleitung eines Schiedsverfahrens vor, wenn sich
die Vertragsparteien nicht einigen. In diesem Fall ist eine
unabhängige Schiedsperson von den Vertragsparteien oder der
Aufsichtsbehörde zu benennen. Die Schiedsperson setzt den
Vertragsinhalt und die Vergütung fest. "Mit dieser Lösung erhalten
die Hausärzte einen Anspruch auf einen Vertragsabschluss, der dem
Wesen des Selektivvertrages widerspricht. Damit wird die Idee der
freien Vertragsgestaltung ad absurdum geführt und das Vertragsmonopol
von der Kassenärztlichen Vereinigung auf den Hausärzteverband
überführt", so Ballast.

Der Vorstandsvorsitzende kommentierte zudem die mit der
vorgeschlagenen Gesetzesänderung verbundene Verpflichtung für die
Kassen, bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge abzuschließen:
"Hausarztverträge müssen dem Versicherten nutzen, es kann nicht sein,
dass nun - ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für die Versicherten
und Beitragszahler - durch eine Fristsetzung Kassen dazu gezwungen
werden, Verträge abzuschließen, die vielleicht für die Versorgung
keine Verbesserung bedeuten und nur zusätzliches Geld kosten."
Bisherige Berechnungen der Ersatzkassen ergeben, dass bei einer
Teilnahmequote von 25 Prozent der Ersatzkassenversicherten und einer
zusätzlichen Vergütung von 10 Euro pro Versichertem finanzielle
Mehrbelastungen von rund 142 Millionen Euro zu schultern wären. Bei
einer Vergütung von 25 Euro und einer Teilnahmequote von 50 Prozent
beliefen sich die Zusatzkosten für die Ersatzkassen sogar auf über
700 Millionen Euro. "Solche Ausgaben sind nur vertretbar, wenn in den
Verträgen eine entsprechende Qualitätsverbesserung vereinbart werden
kann. Dies wird aber um so schwerer, wenn wir nicht mehr selber die
Vertragspartner auswählen können," so Ballast. Bisherige
wissenschaftliche Untersuchungen haben darüber hinaus keinen
signifikanten Nutzen der meisten bisher abgeschlossenen
Hausarztverträge feststellen können.

Die durch das GKV-WSG geschaffene Möglichkeit der Selektivverträge
sollte die Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen in der ambulanten
Versorgung fördern. "Dieses Wettbewerbsinstrument jetzt zu zerstören
ist inkonsequent, denn wer Wettbewerb will, der muss ihn auch
zulassen", appellierte Ballast an die Politik.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
VdAK / AEV
Michaela Gottfried
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93
Fax: - 4 69
E-Mail: presse@vdak-aev.de
Internet: http://www.vdak-aev.de


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