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Verwaltungsausgaben dürfen nicht mehrfach ausgeglichen werden - BKK fordern: Effektive Verwaltung auch beim Gesundheitsfonds

Geschrieben am 16-07-2008

Hannover/Bremen (ots) - Die Vorbereitungen zur Einführung des
Gesundheitsfonds, der mit einheitlichem Beitragssatz zum 1. Januar
2009 startet, laufen auf Hochtouren. Doch Details für die
Organisation und den Wettbewerb der Krankenkassen sind noch nicht
entschieden. Hierzu zählt unter anderem eine Regelung im "Gesetz zur
Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen
Krankenversicherung". Darin soll festgelegt werden, wie mit Beginn
des Fonds die kassenindividuellen Verwaltungskosten ab Januar 2009
finanziell ausgeglichen werden. Die Betriebskrankenkassen fordern,
dass Verwaltungskosten nicht mehrfach ausgeglichen werden, damit sich
trotz Gesundheitsfonds eine effektive Verwaltung weiter lohnt.

Während wochenlanger Beratungen und Abstimmungen wechselten die
gesetzgeberischen Vorschläge zur Verwaltungskostenaufteilung. Der
ursprüngliche Referentenentwurf sah eine 30-prozentige
Berücksichtigung des von der Versichertenzahl abhängigen
Organisationsaufwands plus einen 70-prozentigen Ausgleich für
aufwendig zu betreuende Krankheitsfälle vor. Das Bundeskabinett
korrigierte diese Regelung Anfang Mai zu einer 50:50-Regelung. Nun
schlägt der Bundesrat wieder eine 30:70-Lösung bei den
Ausgleichszahlungen vor.

Der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes Hans-Hermann
Runge: "Die Regelung, die Verwaltungskosten im Verhältnis 50:50 -
also zur Hälfte nach Zahl aller Versicherten und zur anderen Hälfte
nach chronisch Kranken zu gewichten, ist ein fairer Kompromiss. Nicht
nur chronisch Kranke machen Arbeit. Auch Akutfälle, also Menschen,
die plötzlich krank werden, werden betreut und das kostet Zeit und
Geld. Zum anderen werden chronische Erkrankungen über die
Disease-Management-Programme (das sind strukturierte
Behandlungsprogramme beispielsweise für Diabetes-Patienten) bereits
im Risikostrukturausgleich berücksichtigt und in einer
Mischkalkulation von Leistungs- und Verwaltungsaufwand finanziell
einbezogen."

Eine 70-prozentige Gewichtung des morbiditäts-bezogenen
Verwaltungsaufwandes bedeutet also doppelte und damit
ungerechtfertigte Vergünstigung für einzelne Kassen. Das lehnen nicht
nur die Betriebskrankenkassen ab, sondern auch die Mehrheit der
Ersatzkassen. Wirtschaftliche Kassenführung darf nicht bestraft
werden. Die Verwaltungskosten der Betriebskrankenkassen lagen im Jahr
2006 bei 91,51 Euro je Versicherten. Der entsprechende
Durchschnittswert aller gesetzlichen Krankenkassen beläuft sich auf
115,21 Euro. Hierin sind die deutlich noch über dem Durchschnitt
liegenden Quoten vor allem von AOK (123,06 Euro), BARMER und DAK
(VdAK: 126,78 Euro) bereits berücksichtigt.

Originaltext: BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53412
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53412.rss2

Pressekontakt:
BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen
Wolfgang Beyer
Referat 2                     
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebstraße 4
30171 Hannover
Telefon:  +49 511 3 48 44 - 1 00
Fax: +49 511 3 48 44 - 91 00
E-Mail:   Wolfgang.beyer@bkk-ni-hb.de
www.bkk-ni-hb.de


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