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GenoGyn fordert juristische Klärung durch die Standesvertretungen / Altersgrenzen beim Mammographie-Screening: Entmündigung der Frauen - Dilemma für Gynäkologen

Geschrieben am 15-07-2008

Köln (ots) - Die gute Nachricht: Das Mammographie-Screening ist
bundesweit etabliert. Die schlechte Nachricht: Das Screening ist auf
Frauen zwischen 50 und 69 Jahre beschränkt. Die Konsequenzen sind
fatal, wie die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für
medizinisch-technische Dienstleistungen e.G. (GenoGyn) kritisiert,
denn in dieser Altersgruppe entstehen nur circa 50 Prozent der
Mammakarzinome. Das bedeutet, alle jüngeren und älteren Frauen sind
von der röntgenologischen Prävention ausgeschlossen, obwohl rund 20
Prozent der Mammakarzinome bei Frauen unter 50 und rund 30 Prozent
bei Frauen über 70 Jahren auftreten.

"Diese Situation ist mit unserem ärztlichen Gewissen unvereinbar",
sagt Dr. Jürgen Klinghammer aus dem GenoGyn-Vorstand. "Wider besseres
Wissen dürfen wir aufgrund der Rechtslage keine präventive
Mammographie außerhalb des Screenings durchführen, denn sie gilt bei
einer 50-Jährigen als dringend empfohlene Brustkrebsvorsorge, bei
einer 49-Jährigen aber als Körperverletzung." In der Praxis gestaltet
sich das Dilemma für den Frauenarzt folgendermaßen: "Einer
beschwerdefreien 45-jährigen Patientin muss ich eine vorsorgliche
Mammographie verweigern, weil keine medizinische Indikation vorliegt.
Erkrankt dieselbe Patientin ein Jahr später an einem Mammakarzinom,
habe ich ein Haftungsproblem. Verordne ich dagegen eine Überweisung
mit einer nicht korrekten Indikation, begehe ich mit dieser so
genannten 'grauen Mammographie' einen Versicherungsbetrug". Die
GenoGyn fordert den Berufsverband der Frauenärzte, den Berufsverband
der Deutschen Radiologen und die Ärztekammer deshalb dringend zur
Klärung der Rechtslage auf. In einem offenen Brief an die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appelliert die GenoGyn, neue
Verhandlungen zur freiwilligen Röntgenuntersuchung auf Selbstzahler
Basis außerhalb des Mammographie-Screenings aufzunehmen. "Es muss
möglich sein, dass sich eine Patientin nach entsprechender Aufklärung
eigenverantwortlich für oder gegen eine röntgenologische Prävention
entscheiden kann. Der jetzige Zustand kommt einer Entmündigung der
Frauen gleich!", so Klinghammer.

Offener Brief an die KBV: www.genogyn-rheinland.de

Originaltext: GenoGyn
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71405
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71405.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Sabine Glimm
Telefon: 040 / 79 00 59 38


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