| | | Geschrieben am 30-05-2006 Rundfunkrat für freien Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu neuen Digitaltechnologien - Kritik an "Deckelung" der Online-Aufwendungen
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 Köln (ots) - Der Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten
 Sitzung mit aktuellen medienpolitischen Fragen hinsichtlich neuer
 drahtloser und internetgestützter Rundfunkübertragungstechnologien
 befasst. In einer Stellungnahme zur "Frequenz- und
 Netzthematik" verwies das Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz
 darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer "der
 wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des
 Rundfunks" ist. Da die Bedeutung der traditionellen Verbrei-tungswege
 abnehme, müssten dem öffentlichrechtlichen Rundfunk grundsätzlich
 alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung
 offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und
 unverschlüsselt anbieten zu können. Konkret nannte der Rundfunkrat
 die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer
 sowie das Internetgestützte Fernsehen (IP-TV) über superschnelle
 Datennetze, wie es von Telefongesellschaften angeboten wird.
 
 Anlass für die vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung - Vorsitz
 Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal - vorbereitete Stellungnahme ist die
 bevorstehende Überarbeitung wichtiger europaweiter
 Regulie-rungsbestimmungen für elektronische Kommunikationsnetze und
 -dienste. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang das Bestreben der
 EU-Kommission, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für
 bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen
 einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe
 etwa auch an Handynetz-Betreiber zu verfolgen. "Rundfunkfrequenzen
 müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben", fordert das
 Aufsichtsgremium in der Begrün-dung zu seiner Stellungnahme.
 
 Der Rundfunkrat ermutigt die ARD nach wie vor am Grundsatz des
 freien Informationsflusses ("free flow of information") festzuhalten
 und die Verschlüsselung der Programme - wie vom Satellitenbetreiber
 ASTRA angestrebt - abzulehnen. Des Weiteren hält das Gremium einen
 "wettbewerbsoffenen Endgerätemarkt" für alle digitalen
 Übertragungswege mit verbindlichen Vorgaben zur Sicherung offener
 Standards für die digitale Zukunft für unverzichtbar. Im Hinblick auf
 den Erwerb von Internet-Rechten an der FußballBundesliga durch die
 Telekom sieht der Rundfunkrat hinsichtlich der zunehmenden
 Verschmelzung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern "wichtige
 medienpolitische und -rechtliche Heraus-forderungen".
 
 Kritik äußerte der Rundfunkrat außerdem an der staatsvertraglichen
 Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. Diese Deckelung
 erweise sich als "zunehmende Beschränkung". Hierdurch werde dem
 öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seiner Aufgaben in
 einem wichtigen Bereich der Massenkommunikation erschwert, nämlich
 auch im "Zeitalter der Globalisierung der Medien" seiner
 Integrationsfunktion für die Gesellschaft in Zukunft gerecht zu
 werden und "den chancengleichen sowie diskriminierungsfreien Zugang
 aller Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu sichern". Der
 Rundfunkrat regt daher an, von dieser Begrenzung bei der Neufassung
 des Rundfunkstaatsvertrages abzusehen.
 
 Hinweis: Die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats zur Frequenz- und
 Netzethematik sowie ein ausführlicher Begründungstext sind  im
 Wortlaut abrufbar in der Pressestelle, Tel. 0221/220-4603.
 
 Originaltext:         WDR Westdeutscher Rundfunk
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7899
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7899.rss2
 
 WDR-Pressestelle
 Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher
 Tel. 0221 220 2405
 
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