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Haufe aktuell: Endlich Klarheit bei der Pendlerpauschale? - Termin für Verhandlung festgesetzt

Geschrieben am 10-07-2008

Freiburg (ots) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat
heute den Termin zur mündlichen Verhandlung der
verfassungsrechtlichen Beurteilung der so genannten Pendlerpauschale
auf den 10. September 2008 angesetzt. Angestrengt hatte das
Musterverfahren die Haufe Mediengruppe aus Freiburg. Jeder
Arbeitnehmer kennt das Problem: Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab
2007 die Werbungskosten für die tagtäglichen Fahrten von der Wohnung
zur Arbeitsstätte gekürzt. Bereits über die Steuererklärung 2007
anerkennen die Finanzämter nur noch die einfache Wegstrecke ab dem
21. Entfernungskilometer. Eine Regelung, die gerade in Zeiten hoher
Benzinpreise zu erheblichen Mehrbelastungen führt.

Zahlreiche Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof haben
verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung. Abschließend
werden nun die Karlsruher Richter entscheiden.

Prozessvertreter und Klägervertreter beim Bundesverfassungsgericht
ist Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Justitiar der Haufe
Mediengruppe.

http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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