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Pflegeleistungen sind aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen!

Geschrieben am 30-05-2006

Berlin (ots) -

Bundesregierung setzt sich beim EU-Ministerrat durch /
Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen sind die Gewinner

Am späten Montagabend hat der EU-Ministerrat sich in Brüssel
darauf verständigt, Pflegeleistungen aus dem Anwendungsbereich der
Dienstleistungsrichtlinie zu streichen. Artikel 2 der Richtlinie
wurde dahingehend ergänzt, dass nun auch Pflegeleistungen aus dem
Anwendungsbereich fallen.

Dazu der im Ministerrat zur Dienstleistungsrichtlinie vertretene
Europa-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Joachim
Wuermeling: "Durch die geänderte Formulierung sind Pflegeleistungen
ebenso wie Gesundheitsdienstleistungen unmissverständlich von der
Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Ein drohender Qualitätsabbau
in der Pflege konnte dadurch verhindert werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
der bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt, hat,
sich beharrlich für eine solche Ausnahmeregelung eingesetzt. Nun
begrüßt er den Beschluss: "Dieses ist ein Riesen-Erfolg für die
Pflege", so Bernd Meurer, Präsident des bpa und zugleich Präsident
der European Confederation of Care-Home Organizations (E.C.H.O.).
"Damit haben Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen die
erforderliche Rechtssicherheit. Der Bundesregierung möchte ich im
Namen der Pflege für ihre erfolgreichen Bemühungen danken. Wir werden
uns jetzt auch über unseren europäischen Dachverband E.C.H.O. für die
notwendige Zustimmung bei der Zweiten Lesung im Europaparlament
einsetzen."

Dr. Joachim Wuermeling: "Der bpa hat die vormals unklaren
Formulierungen für Pflegeleistungen in der Dienstleistungsrichtlinie
frühzeitig mit der Bundesregierung diskutiert und zielführende
Argumente vorgetragen. Wir waren uns von Anfang an einig, dass
Qualitäts- und Preisdumping im Bereich Pflege verhindert werden
muss."

Erfreulich ist aus Sicht des bpa, dass nicht nur durch die
Neufassung des Artikels 2 die Pflege eindeutig aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurde, sondern dass auch
eine missverständliche Formulierung in Erwägungsgrund 14 der
Richtlinie geändert worden ist. Dort hieß es ursprünglich, dass die
Pflege älterer Menschen pauschal in den Anwendungsbereich der
Richtlinie fällt, sofern sie nicht aus ausdrücklich davon ausgenommen
ist.

Auch wenn die abschließende Zustimmung des EU-Parlaments noch
fehlt, zieht bpa-Präsident Bernd Meurer ein erstes Fazit: "Unser
Einsatz hat sich gelohnt. Während andere Verbände die negativen
Auswirkungen der ursprünglichen Dienstleistungsrichtlinie für die
Pflege als 'Mythos' abgetan haben, haben wir uns auf nationaler und
europäischer Ebene erfolgreich für die Belange der Pflege stark
gemacht. Eine drohende Ungleichbehandlung durch diese europäische
Richtlinie konnte soweit verhindert werden."


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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