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VDZ Medien-Disput: Chefredakteure attackieren Kommerzialisierung des Persönlichkeitsschutzes

Geschrieben am 03-07-2008

Berlin (ots) -

Bundesverfassungsrichter a.D. Professor Hoffmann-Riem kritisiert
Straßburger Caroline-Entscheidung und hält die nachfolgende
BGH-Rechtsprechung für noch nicht abschließend

Vor zahlreichen Medienjuristen und Journalisten diskutierten
gestern Abend in der Hauptstadtrepräsentanz von Bertelsmann die
Chefredakteure von Bild am Sonntag, Park Avenue, OK! und Neue Post
(Moderation von Dr. Hajo Schumacher) die Folgen der jüngsten Caroline
Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts.

Claus Strunz von BamS rief alle Beteiligten, insbesondere die
Prominenten-Anwälte, zur Abrüstung auf. Die Kommerzialisierung des
Persönlichkeitsschutzes führe in die Sackgasse. Klaus Dahm von OK!
wies darauf hin, dass man es als internationales People-Magazin
deshalb leichter habe. Insbesondere amerikanische Prominente würden
nicht klagen, weil in den USA die Presse nahezu uneingeschränkt
berichten dürfe. Kai Winckler, Neue Post, bestätigte, dass der Leser
eine Zeitschrift, die nur Homestories enthalte, ablehne. Dies sei mit
ein Grund für die Einstellung der Revue gewesen. Die
Park-Avenue-Geschichte über Veronika Ferres ist Chefredakteur Andreas
Möller ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit, kritische
Promi-Geschichten auch gegen massive juristische Gegenwehr
abzusichern.

Alle waren sich darin einig, dass die neue Rechtsprechung für die
tägliche Arbeit wenig hilfreich sei. Eine nur noch auf eine wertende
Einzelfallbetrachtung hinauslaufende Abwägung, über die später
Juristen Monate und Jahre brüten könnten, führe zu ständigen
Diskussionen mit den Hausjuristen. Einig waren sich die
Chefredakteure aber genauso, dass man sich nicht durch anwaltliche
Informationsschreiben der Prominenten beeindrucken lassen dürfe.

Zu Beginn der Veranstaltung hatte Bundesverfassungsrichter a.D.,
Professor Hoffmann-Riem, klare Worte zu der Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs in Straßburg gefunden. Die Entscheidung der
Richter sei "argumentationsschwach" gewesen. Auch die nachfolgende
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte freiheitlicher im Sinne
der Presse ausfallen können und müsse weiterentwickelt werden. Aus
Sicht des Bundesverfassungsgerichts habe keine Notwendigkeit
bestanden, ein neues Schutzkonzept zu entwickeln. Die
Überprüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts beschränke sich
allerdings darauf, zu entscheiden, ob der BGH sich mit seiner
Entscheidung innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben bewege.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder von der Kanzlei Professor Schweizer
untersuchte in seinem Vortrag die Chancen, die die neue
Rechtsprechung des BGH biete. Durch die Abschaffung der `absoluten
Person in der Zeitgeschichte´ eröffne der BGH größere
Argumentationsspielräume bei den übrigen Personen, die nicht kraft
Herkunft oder Berühmtheit bildliche Darstellung ohne ihre
Einwilligung hinnehmen müssten.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:

Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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