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Singhammer: Schwangeren Frauen helfen - Leben schützen

Geschrieben am 03-07-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Scheiterns der Gespräche mit der
SPD-Fraktion und der Diskussion um eine alternative Regelung im
Gendiagnostikgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Der bedrückende Zustand bei Spätabtreibungen bedarf dringend einer
Änderung. Der mittlerweile dritte Versuch, mit dem Koalitionspartner
gemeinsam eine Lösung zu finden, ist gescheitert, obwohl die Union
den Sozialdemokraten weit entgegengekommen ist und obwohl der
Unions-Vorschlag von der Ärzteschaft unterstützt wird.

Die SPD fordert eine gesetzliche Regelung ausschließlich im
geplanten Gendiagnostikgesetz. Der Entwurf des Gendiagnostikgesetzes
sieht eine Beratungspflicht des Arztes vor und nach der
vorgeburtlichen Diagnostik vor. Eine solche Regelung ist richtig und
wichtig und wurde von der Union mit auf den Weg gebracht.

Wir halten aber eine ausschließliche Regelung im
Gendiagnostikgesetz nicht für ausreichend. Die Unions-Initiative, das
Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ergänzen, geht weiter als die
Gendiagnostik-Regelungen: Unabhängig davon, ob eine genetische
Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, soll eine Frau in einer
Konfliktsituation vom Arzt beraten werden. Alle Frauen, bei denen in
einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft ein Abbruch in
Betracht kommt, sollen eine ausführliche Aufklärung und Beratung
erhalten. Auch in anderen Punkten fordert die Unionsinitiative mehr:
konkrete Aufklärungsinhalte und -materialien, eine Mindestbedenkzeit
von drei Tagen, eine Statistik, die zuverlässigere Auskunft über die
Zahl und Hintergründe von Spätabtreibungen gibt und die Festsetzung
einer Ordnungswidrigkeit samt Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bei
Verstoß des Arztes gegen die Beratungs-, Dokumentations- und
statistische Meldepflicht.

Gerade in seelischen Belastungssituationen ist eine intensive
Beratung und Unterstützung der Schwangeren sehr wichtig. Wir wollen
das Unterstützungsangebot für Frauen in Konfliktsituationen auch dann
verbessern, wenn keine vorgeburtliche Diagnostik stattgefunden hat.
Bislang ist bei Vorliegen der so genannten medizinischen Indikation
eine Abtreibung bis zur Geburt möglich, ohne dass ihr eine
weitergehende und psychosoziale Beratung vorausgehen muss.
Voraussetzung ist eine Gefahr für den körperlichen Gesundheitszustand
oder eine schwerwiegende seelische Belastung der Frau. Die Diagnose
einer Behinderung des ungeborenen Kindes, schwere
Partnerschaftskonflikte, Burnout-Syndrom sind Beispiele für Ursachen
seelischer Belastungen, die zur Stellung einer medizinischen
Indikation führen können. Nicht alle Indikationen treten im Kontext
genetischer Untersuchungen auf, auf die sich das Gendiagnostikgesetz
beschränkt.

Die Initiative der CDU/CSU-Fraktion will die behandelnden Ärzte
verpflichten, umfassend über die medizinischen und psychosozialen
Aspekte eines Schwangerschaftsabbruches zu beraten, ausführliches
Aufklärungsmaterial auch mit Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen
und Verbänden von Eltern mit behinderten Kindern auszuhändigen und
auf psychosoziale Beratungsstellen hinzuweisen. Eine enge Verzahnung
der ärztlichen und der psychosozialen Beratung ist besonders wichtig.
Wie wissenschaftlich gezeigt wurde, hängt die Akzeptanz der
psychosozialen Beratungsangebote entscheidend davon ab, dass die Frau
vom Arzt darauf hingewiesen wird.

Wenn Schwangeren der Befund, dass ihr Kind behindert ist,
mitgeteilt wird, befinden sich viele von ihnen in einem
Schockzustand. Die Verarbeitung dieser Nachricht braucht Zeit, in der
verschiedene Zukunftsalternativen abgewogen werden. Soweit keine
akute Gefahr für Leib und Leben der Frau besteht, ist auch in anderen
Krisensituationen eine dreitägige Bedenkzeit nach Beratung, wie sie
der Unions-Gesetzentwurf vorsieht, absolut notwendig. Diese drei Tage
sind eine Zeit der Klärung. Sie sind für die Frau eine Entlastung und
helfen dem Arzt, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine
medizinische Indikation einzuschätzen.

Experten gehen von einer höheren Dunkelziffer bei
Schwangerschaftsabbrüchen von lebensfähigen Föten aus als die zurzeit
229 ausgewiesenen Fälle. Tötungen im Mutterleib (Fetozide) würden oft
nicht gezählt werden, wenngleich sie eine übliche Abtreibungsmethode
bei Spätschwangerschaften sind. Auch über die Abtreibungsrate von
behinderten Föten ist nichts bekannt. Wir fordern daher eine
Statistik, die mehr Klarheit schafft.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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