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Vergaberecht: Wirtschaftsausschuss für ökonomische Vernunft im Vergaberecht - Klare Absage an einen Zwang zur Fach- und Teillosvergabe - Mittelständische Interessen so besser gewahrt

Geschrieben am 02-07-2008

Berlin (ots) - "Mit seiner Absage an den geplanten Zwang zur Fach-
und Teillosvergabe bricht der Wirtschaftsausschuss des Deutschen
Bundesrates eine Lanze für die ökonomische Vernunft im Vergaberecht".
Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
RA Michael Knipper, die Empfehlung des federführenden
Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundesrates zur geplanten
"Mittelstandsklausel" (§ 97 Abs. 3 GWB) im Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (BR-Drucksache
349/1/08). Der Wirtschaftsausschuss stelle zu Recht fest, dass der
überzogene Zwang zur Aufteilung aller öffentlichen Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen in sog. Fach- und Teillose mit dem obersten Ziel des
Vergaberechts kollidiere, nämlich der Gewährleistung eines
wirtschaftlichen Einkaufs. Die deutsche Bauindustrie fordere deshalb
den Deutschen Bundesrat auf, in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 dem
Votum seines Wirtschaftsausschusses zu folgen. Knipper: "Jede andere
Entscheidung geht an der Praxis am deutschen Baumarkt vorbei".

Das Bundeskabinett hatte Ende Mai 2008 den Entwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen und an den Bundesrat
weitergeleitet. Der Entwurf sieht unter dem Stichwort
"Mittelstandsklausel" vor, dass alle öffentlichen Aufträge zwingend
in Fach- und Teillosen zu vergeben sind. Die Bauindustrie hatte dies
heftig kritisiert, weil eine solche Regelung speziell
mittelständische Bauunternehmen, die "Komplettleistungen" anbieten,
erheblich diskriminieren würde. Der federführende
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates hatte in seinen
Empfehlungen zwar dafür votiert, bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Mittelstandsaspekte besser zu berücksichtigen, gleichzeitig aber
kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung weit über das Ziel
hinausschieße und den Unternehmen unnötige bürokratische Pflichten
aufbürde.

Wie die Ausschüsse des Deutschen Bundesrates ebenfalls
feststellen, sei die Diskriminierung großer Teile des deutschen
Mittelstandes auch nicht dadurch zu vermeiden, dass im Ausnahmefall
mehrere Fach- und Teillose gemeinsam vergeben werden dürften, stellte
Knipper klar. Da diese nach dem Wortlaut der Norm zunächst zu bilden
seien, laufe diese Regelung faktisch ins Leere. Auch deshalb sollte
sich der Deutsche Bundesrat dazu entschließen, sich dem Votum seines
Wirtschaftsausschusses und damit der wirtschaftlichen Vernunft
anzuschließen.

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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