Tarifverdienste wachsen in Frankreich schneller als in Deutschland
Geschrieben am 27-06-2008 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der  Arbeitnehmer stiegen nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes  (Destatis) im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr in Deutschland um 2,3%  und in Frankreich um 2,7%. Damit lagen die durchschnittlichen  Tariferhöhungen in Deutschland das vierte Jahr in Folge unter denen  in Frankreich. Die harmonisierten Verbraucherpreise erhöhten sich im  Jahr 2007 in Deutschland um 2,3% und in Frankreich um 1,6%.
     In Deutschland wiesen die tariflichen Monatsverdienste der  Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe 2007 mit 3,2% die höchste  Steigerung auf. Dies lässt sich unter anderem auf Tariferhöhungen in  der deutschen Metallindustrie, in der Chemischen Industrie und im  Maschinenbau von bis zu 4,1% zurückführen. In den übrigen  Wirtschaftsbereichen stiegen die Tarifverdienste der Arbeitnehmer  durchschnittlich zwischen 0,9% (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) und 1,7% (Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Der Anstieg  der Tarifverdienste lag in diesen Branchen somit unter dem der  Verbraucherpreise.
     Auch in Frankreich lagen 2007 die höchsten durchschnittlichen  Tariferhöhungen bei 3,2%. Sie wurden von den Tarifbeschäftigten im  Baugewerbe erzielt. Ein Grund für diese Entwicklung war die weiterhin große Nachfrage französischer Bauunter- nehmer nach qualifizierten Arbeitskräften. Aber auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen stiegen die durchschnittlichen Tarifverdienste  in Frankreich mit 2,0% oder mehr stärker als die Verbraucherpreise.
     In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein  garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum  interprofessionnel de croissance). Er wird von der Regierung unter  Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise und der  allgemeinen Lohnentwicklung jährlich zum 1. Juli errechnet. Zum 1.  Juli 2007 wurde der Mindestlohn in Frankreich um 2,1% auf 8,44 Euro  pro Stunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden  entspricht dies 1 280 Euro pro Monat. Zudem wird der Mindestlohn  automatisch angepasst, sobald die Verbraucherpreise seit der letzten  Anpassung des SMIC um 2% oder mehr gestiegen sind. Daher erhöhte sich der SMIC zum 1. Mai 2008 auf 8,63 Euro (1 308 Euro pro Monat bei  einer 35-Stunden-Woche). Im Übrigen kann die Regierung jederzeit eine Erhöhung des SMIC beschließen.
     In Deutschland gibt es nur für einzelne Branchen und Berufe  verbindliche Mindestlöhne. Am 1. September 2007 galten  branchenspezifische Mindestlöhne für fünf Bauberufe. Sie lagen  zwischen 7,70 Euro für das Elektrohandwerk in den neuen Ländern und  12,50 Euro pro Stunde für Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer im Baugewerbe im früheren Bundesgebiet. Mittlerweile gelten zudem  Mindestlöhne im Gebäudereinigungshandwerk und bei  Briefdienstleistern. Um Mindestlöhne einzuführen, müssen sich in  Deutschland Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche auf  einen tariflichen Mindestlohn einigen und beim Bundesministerium für  Arbeit und Soziales Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Ist  mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen  Arbeitgebern beschäftigt, kann der Tarifvertrag als verbindlich  erklärt werden. Er gilt dann auch für nicht tariflich gebundene  Beschäftigte und Arbeitgeber dieser Branche.
     Methodische Hinweise: Für den deutsch-französischen Vergleich werden vom Statistischen  Bundesamt (Destatis) und vom französischen Statistischen Zentralamt  (INSEE) Indikatoren zur Entgeltentwicklung jährlich zeitgleich in  Wiesbaden und Paris veröffentlicht.
     Der Arbeitnehmerindex errechnet sich aus dem Index der tariflichen Stundenlöhne sowie dem Index der tariflichen Monatsgehälter unter  Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit und der Beschäftigtenzahlen.  Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen  Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes  Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten.
     Einbezogen werden das Produzierende Gewerbe, Handel, Transport und Nachrichtenübermittlung sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe.  Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden nicht  berücksichtigt.
     Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen  Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
     Weitere Auskünfte geben:	Mirjam Bick, Telefon: (0611) 75-4327, E-Mail: verdienste@destatis.de
     Nicolas Greliche, Telefon: (0033) 14117 5464, E-Mail: nicolas.greliche@insee.fr
  Originaltext:         Statistisches Bundesamt Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Statistisches Bundesamt Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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