| | | Geschrieben am 26-06-2008 Kommunale Beschäftigte: Lohn für Leistung statt Dienst nach Vorschrift
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 Frankfurt am Main (ots) - PwC-Studie: Fast jede zweite Kommune
 nutzt bereits Tarifklausel für leistungsorientierte Vergütung /
 Zulagenverteilung per 'Gießkanne' beschränkt Motivationsanreize /
 Verwaltungen in Ostdeutschland sind reformfreudiger
 
 Immer mehr Beschäftigte in deutschen Kommunen erhalten einen Teil
 ihres Lohnes als leistungsabhängige Zulage. Wie aus einer Studie der
 Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
 (PwC) hervor geht, hatte bis Mitte 2007 knapp die Hälfte (46 Prozent)
 der befragten Kommunalverwaltungen eine Dienst- oder
 Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Vergütung
 abgeschlossen, bis Ende 2008 könnten es sogar knapp 85 Prozent sein.
 "Diese Bilanz ist besonders bemerkenswert, da der Tarifvertrag die
 Einführung leistungsabhängiger Entgelte erst ab 1. Januar 2007
 vorsah. Offensichtlich stehen die Personal- und Betriebsräte einer
 leistungsorientierten Vergütung deutlich positiver gegenüber, als
 dies während der Tarifverhandlungen erwartet worden war", erläutert
 Frank Weise, PwC-Partner und Experte für die öffentliche Hand .
 
 Nur 15,5 Prozent der befragten Kommunen schließen die Einführung
 einer leistungsorientierten Vergütung auch über 2008 hinaus aus.
 Gründe sind überwiegend Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern
 und Personalvertretungen über Verteilungsgrundsätze und Maßstäbe zur
 Leistungsbewertung. Viele Befragte halten die Differenzen für so tief
 gehend, dass sie in absehbarer Zeit nicht mit einer Einigung rechnen.
 
 Bislang geht es für die Beschäftigten nur um eine jährlich
 Leistungsprämie zwischen 200 und 400 Euro. Der Tarifvertrag sieht
 jedoch vor, dass bis zu acht Prozent des tariflichen Entgelts für
 Leistungsprämien zur Verfügung stehen sollen. Damit wären im
 Einzelfall auch Prämien von 10.000 Euro und mehr möglich, sofern in
 der Dienstvereinbarung keine Obergrenze für Leistungsprämien
 festgelegt ist.
 
 Ob die leistungsorientierte Entlohnung bereits zu schnellerer und
 besserer Arbeit in den Behörden geführt hat, lässt sich noch nicht
 beantworten. Die Ausgestaltung der Zulagensysteme allerdings stimmt
 skeptisch: "Im vergangenen Jahr haben drei von vier Beschäftigten
 eine Prämie bekommen. Damit wird jedoch das Ziel konterkariert, nur
 überdurchschnittliche Arbeitsleistungen zu belohnen", kritisiert
 Weise. Um eine ineffektive Verteilung nach dem "Gießkannenprinzip" zu
 vermeiden, müssen Leistungsvorgaben, Bewertungsmaßstäbe und
 Vergütungssysteme genauer definiert und konsequenter angewendet
 werden.
 
 An der Umfrage beteiligten sich 136 Verwaltungen von Kommunen
 aller Größenklassen, darunter 80 Prozent aus den alten und 20 Prozent
 aus den neuen Bundesländern.
 
 Mehr Reformfreude im Osten
 
 Kommunen in Ostdeutschland haben deutlich häufiger Vereinbarungen
 über leistungsorientierte Entgeltbestandteile eingeführt als in
 Westdeutschland. So gibt es derzeit in 57,8 Prozent der Gemeinden und
 Kreise im Osten für Angestellte einen Lohn nach Leistung, jedoch nur
 in knapp 44 Prozent der Kommunalverwaltungen der alten Bundesländer.
 
 Die Größe der Kommune hat demgegenüber keine messbaren
 Auswirkungen auf die Bereitschaft zu Reformen. Städte mit mehr als
 400.000 Einwohnern bezahlen ihre Beschäftigten in etwa genauso häufig
 nach Leistung wie Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern.
 
 Beamte bleiben meist außen vor
 
 Leistungsentgelte sind nach gegenwärtiger Rechtslage den
 kommunalen Beschäftigten vorbehalten, da die Dienstvereinbarungen für
 Beamte noch keine entsprechenden Regelungen enthalten. Damit ist eine
 Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten, die zum Teil im
 selben Team ähnliche Aufgaben übernehmen, programmiert.
 
 Nicht zuletzt mit Rücksicht auf das Betriebsklima haben daher gut
 vier von zehn Kommunen die Beamten freiwillig in das System der
 leistungsorientierten Bezahlung einbezogen. Problematisch aus Sicht
 der Arbeitgeber ist bei dieser Regelung, dass die Zulage für Beamte
 nicht aus dem dafür vorgesehenen Budget für die Tarifbeschäftigten
 bezahlt werden darf.
 
 Gießkanne statt Spritze
 
 Die Verteilung der Prämien auf die Beschäftigten ist bislang wenig
 differenziert. Im Durchschnitt erhielten im vergangenen Jahr über 77
 Prozent der Angestellten eine Leistungszulage, in vier
 Kommunalverwaltungen ging sogar kein einziger Mitarbeiter bei der
 Prämienverteilung leer aus. "Die Zulagen werden überwiegend nicht mit
 der Spritze, sondern mit der Gießkanne verteilt. Es bleibt
 abzuwarten, wohin die Entwicklung geht. Wenn mittelfristig alle
 Beschäftigten einen Bonus bekommen, ist der Sinn der Honorierung
 überdurchschnittlicher Leistungen zu hinterfragen", kommentiert
 Weise.
 
 Die breit gestreute Verteilung der Zulagen mag damit
 zusammenhängen, dass es bislang kaum individuelle Zielvereinbarungen
 zur Leistungsbewertung in den Kommunen gibt. Die meisten Verwaltungen
 (55,6 Prozent) mit einem leistungsorientierten Entgelt zahlen den
 Bonus auf Grundlage einer Leistungsbeurteilung, die im Extremfall der
 Verteilung einer 'Kopfnote' durch den Vorgesetzten gleichkommt.
 Demgegenüber stützen nur 9,5 Prozent der Kommunen die Bonuszahlung
 ausschließlich auf Zielvereinbarungen mit objektiv überprüfbaren
 Leistungszielen, 35 Prozent wenden ein Mischsystem an.
 
 "Zielvereinbarungen haben gegenüber Leistungsbewertungen klare
 Vorteile. So haben Beschäftigte es nicht nur selbst in der Hand, wie
 nahe sie dem vereinbarten Ziel kommen, sondern die abschließende
 Leistungsbewertung durch den Vorgesetzten ist auch objektiv
 nachvollziehbar", betont Weise.
 
 Auch aus Sicht der Verwaltung sind Zielvereinbarungen vorteilhaft,
 weil strategische Ziele in konkrete Vorgaben für jede Abteilung und
 jeden Mitarbeiter umgesetzt werden können. Eine nachträgliche
 Bewertung der Leistungen jedes Mitarbeiters bringt all dies nicht.
 Viele Kommunen haben diesen Zusammenhang erkannt. Immerhin gut jede
 vierte (26,2 Prozent) will die leistungsorientierte Vergütung mittel-
 bis langfristig vollständig an Zielvereinbarungen festmachen, weitere
 46 Prozent prüfen diese Option.
 
 Breite Zustimmung der Beschäftigten
 
 Während die Einführung der leistungsorientierten Vergütung mit
 vielen Bedenken und Problemen verbunden war, zeichnet sich nach gut
 einem Jahr eine breite Zustimmung der Mitarbeiter zum System ab. Zwar
 gab es in knapp 62 Prozent der Kommunen Einwände gegen die Verteilung
 von Leistungsentgelten, allerdings kamen diese nur von zwei Prozent
 der Beschäftigten. Gut jede dritte Beschwerde (34,8 Prozent) zog eine
 Änderung der Zulagenverteilung nach sich.
 
 Redaktionshinweis:
 
 Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
 in Deutschland mit 8.390 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von
 rund 1,35 Milliarden Euro eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und
 Beratungsgesellschaften. An 28 Standorten arbeiten Experten für
 nationale und internationale Mandanten jeder Größe. PwC bietet
 Dienstleistungen an in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und
 prüfungsnahe Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie
 in den Bereichen Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung
 (Advisory).
 
 Originaltext:         PwC PriceWaterhouseCoopers
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8664
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8664.rss2
 
 Pressekontakt:
 Karim Schäfer
 PricewaterhouseCoopers AG WPG
 Corporate Communications / Presse
 Tel.: (069) 95 85 - 54 35
 E-mail: karim.schaefer@de.pwc.com
 
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