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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Pflegeleistungen aus dem Anwendungsbereich streichen

Geschrieben am 26-05-2006

Berlin (ots) -

Gemeinsamer Appell von Krankenkassen und bpa vor dem
EU-Ministerrat

Pflegeleistungen sollen genauso wie Gesundheitsdienstleistungen
aus dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen
werden. Dies fordern die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der
Krankenkassen und der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), die der Bundesregierung für den am Montag
beginnenden EU-Ministerrat konkrete Änderungsvorschläge
unterbreiteten.

"Der EU-Ministerrat sollte Klarheit bei den Pflegeleistungen
schaffen. Die soziale Pflegeversicherung ist wie die gesetzliche
Krankenversicherung kein Markt wie jeder andere. Grundsätzlich müssen
Pflegeleistungen genauso wie Gesundheitsdienstleistungen aus dem
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen
werden", so die Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände
VdAK/AEV, Dr. Doris Pfeiffer, für die Arbeitsgemeinschaft der
Spitzenverbände der Krankenkassen.

"Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen brauchen
Rechtssicherheit. Missverständliche Formulierungen in der
Dienstleistungsrichtlinie dürfen nicht die Qualität der Pflege in
Deutschland gefährden oder zu Standardabsenkungen führen", so Bernd
Meurer, Präsident des bpa, der bundesweit über 4.300 private
Pflegeeinrichtungen vertritt.

Die Krankenkassenverbände und der bpa appellieren an die
Bundesregierung, sich beim Ministerrat für eine Ergänzung des
Artikels 2 der Dienstleistungsrichtlinie einzusetzen und dort
Pflegeleistungen ebenso wie Gesundheitsdienstleistungen aus dem
Anwendungsbereich zu streichen. Diesen Korrekturbedarf sieht auch der
Bundesrat. In seiner letzten Sitzung am 19. Mai hat er eine
Entschließung verabschiedet, in der es heißt: "Soziale
Dienstleistungen sind entsprechend den Regelungen zu den
Gesundheitsdienstleistungen vollumfänglich von der Anwendung der
Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dazu gehören auch Leistungen
der Rehabilitation und der Pflege, soweit sie nicht bereits als
Gesundheitsdienstleistungen vom Anwendungsbereich ausgenommen sind."

Weiteren Änderungsbedarf gibt es beim Erwägungsgrund 14 der
aktuellen Fassung der Dienstleistungsrichtlinie. Dort heißt es, dass
häusliche Dienste wie die Pflege älterer Menschen in den
Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sofern sie nicht aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind. Da es eine solche
Ausnahmeregelung nicht gibt, fordern der bpa und die
Krankenkassenverbände die Streichung dieses Satzes.

"Pflegeeinrichtungen stellen sich dem Wettbewerb. Wir fordern
dabei aber Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Die Gesetze und
Vorschriften, die für inländische Pflegeeinrichtungen gelten, dürfen
nicht durch Anbieter aus anderen EU-Staaten unterlaufen werden", so
Bernd Meurer.

"Die Schutzinteressen von Pflegebedürftigen müssen im Vordergrund
stehen. Sie dürfen nicht durch die Dienstleistungsrichtlinie
gefährdet werden", so Dr. Doris Pfeiffer abschließend.


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Bernd Tews / Herbert Mauel, Tel.: 0 30 / 30 87 88 60


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