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foodwatch deckt illegalen Export von Rinder-Tiermehl mit potentiellem BSE-Risiko nach Malaysia auf

Geschrieben am 31-05-2008

Berlin (ots) - Tiermehl aus Rinderabfällen der EU-Kategorie 2, das
nach europäischem Recht keinesfalls exportiert oder an Tiere
verfüttert werden darf, wird von Deutschland nach Malaysia geliefert.
Dort ist es für die Fütterung an landwirtschaftliche Nutztiere
bestimmt. Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat den
Handelsweg von 500 Tonnen Tiermehl von der Tierkörperbeseitungsanlage
in Hardheim (Baden-Württemberg) über Antwerpen nach Georgetown in
Malaysia vor Ort verfolgt und dokumentiert. Der Exporteur, die
"SubsTrade GmbH", hatte das Material falsch als "mineralisches oder
chemisches Düngemittel" deklariert. Als Zwischenhändler diente die
Futtermittelfirma "Allgreen Nutrition Pte Ltd" in Singapur. Deutsche
Behörden haben die falsche Deklaration nicht überprüft.

Das Kategorie-2-Material stammt von kranken und verendeten
Rindern. Es darf innerhalb der Europäischen Union höchstens als
Düngemittel verwendet werden, aber weder verfüttert noch exportiert
werden. "Wenn Tiermehl mit potentiellem BSE-Risiko illegal exportiert
wird, besteht die Gefahr, dass mit diesem Tiermehl hergestelltes
Fleisch in Asien oder Europa auf den Tellern landet", kritisiert
Matthias Wolfschmidt von foodwatch. Bei dem nach Malaysia
exportierten Tiermehl handelt es sich nach einer unabhängigen
Laboranalyse im Auftrag von foodwatch um Material von Rindern.
Malaysia zählt laut EU zu den Ländern, in denen nicht vorausgesetzt
werden kann, dass ausreichende Sicherheitsmaßnahmen gegen BSE
existieren.

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hatte noch im April
2007 versichert, Kategorie-2-Material werde "unter strengen
Sicherheitsvorkehrungen behandelt und beseitigt". Matthias
Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch: "Herr
Seehofer beschönigt die Situation und täuscht damit die Verbraucher.
Selbst Tiermehl mit potentiellem BSE-Risiko wird innerhalb und
außerhalb der EU ungehindert und unkontrolliert gehandelt. Die
deutschen Behörden versagen dabei, das absolute Verfütterungsverbot
von Rindertiermehl durchzusetzen."

Redaktioneller Hinweis:

Weitere Informationen und Original-Dokumente des Handels finden
Sie unter http://foodwatch.de/e10/e5885/e6146/e15824/

Originaltext: foodwatch e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50496
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50496.rss2

Pressekontakt:
foodwatch e. V.
Andreas Eickelkamp
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76-19
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76-26
Brunnenstr. 181, 10119 Berlin
Internet: www.foodwatch.de


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